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Verfassungsgericht

Der Verfassungsgerichtshof kam am 30. Juni zu zwei brisanten Urteilen, die heute veröffentlich wurden.

2. August 2022 / 18:19 Uhr

Höchstrichter geben Regierung für Einsperr-Corona-Politik weitere schallende Ohrfeigen

Die Sportplatzsperre im ersten „Lockdown“ und das monatelange Friseurverbot für Ungeimpfte war verfassungswidrig. Das stellten heute, Dienstag, die Höchstrichter fest. Hier der Link zu den Urteilen.
Friseurbesuch zählte zu Grundbedürfnissen
Besonders brisant: Der „Lockdown“ ab dem 15. November 2021 dauerte infolge mehrere Verlängerungen bis zum 30. Jänner 2022, also elf Wochen. In dieser Zeit hätten sich die Grundbedürfnisse, zu denen auch ein Friseurbesuch zählen würde, geändert, so der Verfassungsgerichtshof. Ein Friseurbesuch hätte also zugelassen werden müssen.
Bürger müssen Prozesskosten zahlen
Welche Konsequenzen gibt es nun aus diesen Urteilen? Muss die Regierung zurücktreten oder müssen die Personen, die die verfassungswidrigen Maßnahmen zu verantworten haben, Strafen oder gar Entschädigung für die Betroffenen zahlen? Nichts von beidem. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) muss lediglich für die Prozesskosten des Klägers aufkommen – das sind pro Fall rund 3.600 Euro. Rauch muss dafür aber nicht in seine Privatschatulle greifen, sondern das erledigt für ihn, selbstverständlich: Der Steuerzahler.
Niederlage für “Kerkermeister der Nation”
Für FPÖ-Chef Herbert Kickl sind die Urteile weitere schallende Ohrfeigen der Höchstrichter für die „Kerkermeister der Nation“. In einer Aussendung meinte er wörtlich:

Diese Urteile sind Wasser auf die Mühlen all jener, die sich – so wie die FPÖ – von Beginn an gegen die Lockdown-Politik der Bundesregierung gestellt und dagegen auch auf der Straße ein lautstarkes Zeichen gesetzt haben. Während die Regierung als „Kerkermeister der Nation“ Gesundheit und Freiheit gegeneinander ausgespielt hat, wollten wir von Beginn an eine Verbindung dieser beiden Bereiche, wie es auch in Schweden praktiziert wurde.

Warnung vor Covid-19-Maßnahmengesetz
Kickl warnte in diesem Zusammenhang vor dem noch immer aktiven Covid-19-Maßnahmengesetz: Das Aus für das Impfpflichtgesetz alleine nütze nicht viel, weil der grüne Gesundheitsminister über den Verordnungsweg auch weiterhin regionale Lockdowns oder Lockdowns für Ungeimpfte in Kraft setzen könne. Und als Letztes müsse Corona auch von der Liste der meldepflichtigen Krankheiten gestrichen werden – erst dann sei die alte gewohnte Normalität in Österreich wiederhergestellt.

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