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Verfassungsrichter

Blamabel: Die Verfassungsrichter führen die ÖVP vor. Sie schafft es nicht einmal, zulässige Anträge einzubringen.

27. August 2022 / 07:18 Uhr

Mega-Blamage für ÖVP: Versuchte Gegenoffensive im Untersuchungsausschuss wurde Rohrkrepierer

Rechtzeitig zur bevorstehenden Fortsetzung des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses veröffentlichte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am gestrigen Freitag die Ergebnisse der Beratungen vom 25. August zu Anträgen der in Not geratenen schwarzen Truppe. Sie wären als Entlastungsangriff gedacht gewesen. Doch die Anträge waren in den Augen des Richterkollegiums so mangelhaft, dass sie nicht den Weg in den Ausschuss finden werden.
Kein offenkundiger Zusammenhang
Abgewiesen hat der VfGH Anträge, mit denen ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger und Kollegen bewirken wollten, dass bestimmte Dokumente zur Besetzung von Leitungsfunktionen mit ehemaligen Kabinettsmitarbeitern sowie von Akten und Unterlagen in Bezug auf die Vergabe bestimmter Aufträge in nicht der ÖVP zuzurechnenden Bundesministerien dem U-Ausschuss vorzulegen sind.
Der Mitglieder Untersuchungsausschusses hatten im Juli dieses Jahres mehrheitlich beschlossen, dass das Verlangen nach Vorlage solcher Dokumente in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Untersuchungsausschusses stehe.
Keine Rechtsgrundlage, inkorrektes Datum
Zwei Anträge wurden von den Richtern als unzulässig zurückgewiesen, die auf die unverzügliche Auswertung und Vorlage an den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss von Chats zwischen dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid und Personen mit einem Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ abzielten.
Besonders peinlich: Einer dieser Anträge wurde inhaltlich nicht einmal behandelt, da Hanger und Co. nicht in der Lage waren, ein korrektes Datum anzugeben, wann Justizministerin Alma Zadic (Grüne) aufgefordert wurde, Chats auszuwerten und vorzulegen. Man irrte sich gleich um einen ganzen Monat.
Dem anderen Antrag fehlte nach Ansicht der Höchstrichter sogar die Rechtsgrundlage.

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