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FPÖ NÖ Udo Landbauer

“Das ist der nächste Skandal in diesem von Beginn an politisch motivierten Schauprozess”, sagt FPÖ-Landesparteichef Udo Landbauer zur Nichtigkeitsbeschwerde der WKStA.

27. September 2022 / 15:14 Uhr

Waldhäusl-Einspruch: Indiz für Weisung aus dem grünen Justizministerium

Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch des niederösterreichischen FPÖ-Landesrats Gottfried Waldhäusl eingelegt hat, erhärtet sich der Verdacht, dass es eine Weisung aus dem grünen Justizministerium gab.
Klares Indiz für Weisung
Dass die Medien vor dem FPÖ-Landesrat und seinem Anwalt über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft informiert worden sind, ist für FPÖ-Landesparteichef Udo Landbauer ein klares Indiz für eine Weisung aus dem grünen Justizministerium. Wörtlich meinte er in einer Aussendung:

Das ist der nächste Skandal in diesem von Beginn an politisch motivierten Schauprozess. Die grüne Justizministerin Alma Zadic unterwandert den Rechtsstaat, und die ÖVP geht in die Knie. Das hat man davon, wenn man die Grünen in die Regierung holt. Wer freigesprochen ist, wird weiterverfolgt. Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern einzig und alleine darum, ein Exempel gegen einen Freiheitlichen zu statuieren. Der einzige Landesrat in Österreich, der eine restriktive Asylpolitik betreibt, soll mundtot gemacht werden.

Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen
Wie berichtet, wurde FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl am 23. September im Landesgericht St. Pölten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen, ebenso eine mitangeklagte Landesbedienstete. Die Vorwürfe drehten sich um die Verlegung von (angeblich) unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die zuvor negativ aufgefallen waren, in das teilweise mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen im Bezirk Mistelbach in Niederösterreich im November 2018.
Der Schöffensenat hatte laut Richterin Silvia Pöchacker rechtlich zu beurteilen, ob ein geeignetes Quartier im Sinne des Grundversorgungs-Gesetzes vorlag. Das Kindeswohl stehe dabei an erster Stelle. „Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Unterkunft nicht per se ungeeignet war“, begründete Pöchacker das Urteil. Die Jugendlichen seien nicht eingesperrt gewesen.
Kuriosum am Rande: Ungarn sollen EU-Mittel in Höhe von 7,5 Milliarden Euro gekürzt werden, weil unter anderem die Staatsanwälte weisungsgebunden sind. In Österreich ist das aber nicht anders.

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