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SPÖ-Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky

SPÖ-Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky gewann Verfahren gegen Gudenus, weil Religionen von Eingebürgerten nicht erfasst werden.

17. Juli 2019 / 09:30 Uhr

Moslem-Einbürgerung in Wien: Richter ließ Berechnung von Ex-FPÖ-Abgeordneten Gudenus nicht zu

Dass es in Wien immer mehr Moslems gibt, sehen vor allem die Fahrgäste der U6 entlang des Gürtels. Selbst roten Politikern ist diese Entwicklung offenbar unangenehm. Einer rückte nun mit einer Klage aus, weil der nach der Ibiza-Affäre zurückgetretene FPÖ-Nationalratsabgeordnete Johann Gudenus im Oktober des Vorjahres der Stadt vorwarf, binnen weniger Monate Hunderte Moslems eingebürgert zu haben.

Im Zweifel auch anderes Urteil möglich

Laut Kurier hatte SPÖ-Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky den freiheitlichen Politiker wegen dessen Aussage auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Und nun habe sich das Handelsgericht Wien der Ansicht des SPÖ-Stadtrates angeschlossen. Czernohorszky feierte seinen Erfolg auf Facebook unter dem Motto „Halt zu Hass“:

Man kann sich wehren und man muss sich auch wehren. Das Urteil zeigt. Es zahlt sich aus.

Allerdings hätte der Richter im Zweifel auch ganz anders entscheiden können. Denn wie sich bei der Verhandlung herausstellte, wird die Religionsangehörigkeit im Zuge der Einbürgerung gar nicht erfasst. Wie viele Moslems unter den neuen Österreichern also sind, ist nicht bekannt.

450 Eingebürgerte muslimischen Glaubens

Gudenus hatte in seiner Behauptung die Zahl der Einbürgerungen im ersten Quartal 2018 (in Wien insgesamt 1.079 Personen) mit den Statistiken der Religionszugehörigkeit in den Herkunftsländern der neuen Staatsbürger hochgerechnet und kam damit auf 450 Eingebürgerte muslimischen Glaubens.

Diese Rechnung ließ der Richter nicht gelten, weshalb der nunmehrige Ex-Politiker auf seiner Facebook-Seite einen Widerruf veröffentlichen muss.

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