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Peter Gridling ist zwar bis heute Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, war aber nicht einmal in der Lage, die eigene Meldeadresse zu schützen.

BVT

3. August 2019 / 12:37 Uhr

Peter Gridling: Als Journalisten seine Meldeadresse aufdeckten

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Peter Gridling, Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), gibt sich in der Öffentlichkeit sehr oft als unfehlbar aus, wenn es um heikle Fragen aus seinem Fachbereich geht. Auf diese Unfehlbarkeit setzen wohl auch jene politischen Kreise, die seit vielen Jahren ihre schützende Hand über seine Person halten und damit ganz eigene Interessen vertreten.

Am 3. Dezember 2015, um 8.00 Uhr früh, veröffentlichten Journalisten der Plattform NZZ.at einen Artikel unter dem Titel: „Wir haben einen Chefüberwacher überwacht (und er war dankbar dafür)“. Und in diesem ausgezeichnet recherchierten Artikel decken die NZZ-Journalisten auf, wie leicht auch der oberste Schützer unserer Republik gegen Verfassungsfeinde und Terroristen ausspioniert werden kann:

Wir haben einen Ortsnamen. Straße, Hausnummer. Auf den Satellitenkarten von Google können wir dem obersten Staatsschützer auf das Dach blicken, auf seinen grünen Rasen, den von Bäumen gesäumten Teich, den blitzblauen Swimmingpool. Ein Blick ins Grundbuch bestätigt: Das halbe Haus gehört Peter Gridling, die andere Hälfte seiner Frau X. Hier steht, dass sie im Jahr 1998 gekauft haben, wie viel Hypothek sie bekommen könnten.

Ist das wirklich Gridlings Hauptwohnsitz?
Die Journalisten können es kaum glauben: Ist das wirklich Gridlings Hauptwohnsitz oder doch nur eine öffentlich gemachte Deckadresse, um Gegner und Feinde des obersten Verfassungsschützers zu täuschen und in die Irre zu führen? Es kommen Zweifel auf, ob das wirklich alles so stimmen kann:

Kann es wirklich so einfach sein, die Privatadresse des BVT-Chefs zu finden? Was würden böse Menschen mit dieser Information anfangen? Oder wohnt er vielleicht gar nicht dort, sondern ist nur dort gemeldet, um alle anderen zu verwirren? Nur Hauptwohnsitze sind im Zentralen Melderegister (ZMR) für jedermann einsehbar. Gibt es eine zweite Wohnung oder ein zweites Haus, muss man beim Magistrat begründen können, warum man die Adresse haben will. Würde Gridling nur einen Wohnsitz haben, könnte er sich sicherheitshalber aus dem Melderegister sperren lassen.

Erwischt: Es ist Gridlings Hauptwohnsitz
Aber die Zweifel werden bei der Recherche vor Ort ausgeräumt. Es ist tat sächlich Gridlings Hauptwohnsitz:

Dienstagfrüh, kurz vor 6 Uhr. Ein unscheinbares Haus in einem unscheinbaren Ort. Hecke, Postkasten, Garage. Eine halbe Stunde nach sechs geht das erste Licht an. Kurz vor sieben geht die Tür auf, ein Zwei-Meter-Mann tritt an die frische Morgenluft. Es ist Peter Gridling, in der Hand hält er eine Tageszeitung.

Gridling: Meldeadressensperre wurde wohl vergessen

Girdling wurde von den Journalisten über die fehlende Meldeadressensperre informiert und gibt sich dankbar. Seine Begründung für die leichte Auffindbarkeit seiner Person war, dass die Erneuerung der Meldeadressensperre wohl vergessen worden sei:

Es ist schon wieder Abend, als das Telefon läutet, ein anonymer Anrufer. Es ist Peter Gridling. Wir hatten ihn per Mail informiert, wie
leicht wir an seine Privatadresse gekommen sind. „Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie mich darauf hingewiesen haben“, sagt er. Das Ganze sei ein Versehen. Die Sperre von Adressen müsse alle zwei Jahre erneuert werden, das habe wohl jemand vergessen.

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