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Görlitzer Straße 74 Berlin

In der Görlitzer Straße 74 im Berliner Stadtteil Kreuzberg befindet sich jenes Palais, in dem die Rechtsanwaltskanzlei Eisenberg-König-Schorck ihren Sitz hat.

11. August 2019 / 09:01 Uhr

Wie agiert Julian Hs. Anwaltskanzlei aus Berlin?

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Nach dem eigenartigen Gerichtsurteil, das zu Gunsten eines mutmaßlichen Mittäters in der sogenannten Causa „Ibiza-Video“ gegen die liberale Wochenzeitung Die Zeit erlassen wurde, beginnen sich Journalisten und Strafrechtler, für manche Hintergründe zu interessieren. Es fällt auf, dass Julian H. seit dem Auftreten von Gerüchten und Berichten über seine Person offensichtlich von der Berliner Kanzlei Eisenberg-König-Schork vertreten wird. Und diese Berliner Rechtsanwaltskanzlei hat durchaus eigene Interessen in der Causa „Ibiza-Video“ zu vertreten.

Am 28. Mai veröffentlichte die Kanzlei folgende Mitteilung auf ihrer Internetseite unter dem Titel: „LG Berlin untersagt Behauptung, die Kanzlei Eisenberg König Schork habe an dem Verkauf des sog. “Strache-Videos” mitgewirkt“:

Der Detektiv J… H… hatte beruflich Kontakt zu … einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin… welche auch oftmals mit medienrechtlichen Prozessen zu tun hatte. Die Berliner Kanzlei „Johannes Eisenberg, Prof. Dr. Stefan König, Dr. Stefanie Schork“ war der mögliche Vertreter des Herrn J… H… Die Informanten behaupten nun glaubwürdig, dass J… H… diese Kanzlei ersucht hat, ihn beim Verkauf des Videos an Medien in Deutschland oder an politische Gruppierungen oder Parteien zu unterstützen…. Die Anwälte berichteten, einen Interessenten zu haben, es handelt sich um einen Verein, welcher bereit ist, das Video zu kaufen, wenn Medienfachleute es für interessant finden. Es kam dann in Berlin zu einer Vorführung des gesamten 7-stündigen Videos mit der Preisvorstellung um die 1,5 bis 2 Mio. Euro. …. Nun wurde ein 18-seitiger Vertrag in der Berliner Kanzlei aufgesetzt und von den Vertretern des Vereins und J… H… für sein Unternehmen unterfertigt. Bei diesem Verein handelt es sich um das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS).“

Die Kammer stellte fest, dass es sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die die Unternehmenspersönlichkeitsrechte der Kanzlei verletzen.

Eisenberger-König-Schork war bereits früher tätig

Eisenberger-König-Schork war bereits zu einem früheren Zeitpunkt für Julian H. tätig, denn zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte die Kanzlei folgende Mitteilung zur Causa „Ibiza-Video“, die eine Involvierung in diesen Fall jedenfalls zwischen dem 17. und dem 21. Mai 2019 nicht ausschließt:

Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 23.05.2019 eine einstweilige Verfügung gegen ein österreichisches Online-Portal erlassen (27 O 299/19), mit der diesem die Verbreitung von Bildnissen eines angeblichen Hintermannes des sog. “Strache-Videos” untersagt wurde. Die Kammer stellt fest, dass das öffentliche Berichterstattungsinteresse hinter dem Persönlichkeitsschutz zurückzutreten hat und wörtlich: “…Seine (des Antragstellers, sic.) etwaige Mitwirkung an dem Video wäre unter Berücksichtigung des Quellenschutzes von dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt, da das Filmmaterial von höchstem öffentlichen Interesse ist. Es zeigt den Vizekanzler Österreichs, … (der, sic.) keine Skrupel zu haben scheint, illegale Parteispenden anzunehmen sowie Aufträge an Wahlkampfhelfer zu vermitteln. … Schließlich ist zu befürchten, dass der Antragsteller auf Grund der identifizierenden Bildveröffentlichung nunmehr von Politikfanatikern gefährdet werden könnte.”

Nachdem über die Hintergründe des „Ibiza-Videos“ erst am 20. Mai abends berichtet und dort erstmals die mutmaßlichen Verstrickungen von Julian H. in die Causa medienöffentlich wurden, muss Eisenberg-König-Schork wohl bereits am 21. Mai vor dem Berliner Gericht aktiv geworden sein. Dass das Landgericht Berlin weniger als 48 Stunden braucht, um in einer solchen Causa eine Einstweilige Verfügung mit Aktenzahl auszufertigen, wie zitiert, legt hier mehrere Fragen nahe:

1) War Julian H. bereits vor dem 17. Mai mit der Kanzlei Eisenberg-König-Schork bzw. deren Repräsentanten bekannt?
2) Wenn ja, auf welcher privaten, beruflichen und oder politischen Beziehung?
3) Wurde Julian H. nach dem 17. Mai, also nach Bekanntwerden der Causa „Ibiza-Video“, an die Kanzlei Eisenberg-König-Schork bzw. deren Repräsentanten vermittelt?
4) Wenn ja, durch wen?
5) Wurde Julian H. nach dem 20. Mai, also nach der Medienöffentlichkeit einer mutmaßlichen Verstrickung von Julian H. in die Causa „Ibiza-Video“, an die Kanzlei Eisenberg-König-Schork bzw. deren Repräsentanten vermittelt?[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator color=”turquoise”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_wp_text]Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, unterstützen Sie bitte das Projekt unzensuriert mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: EASYATW1), ltd. Unzensuriert[/vc_wp_text][/vc_column][/vc_row]

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