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Nach dem Willen von Bundesinnnenminister Seehofer sollen Verfassungsschützer bald ohne Gerichtsbeschluss in Privatwohnungen einbrechen dürfen.

17. August 2019 / 18:55 Uhr

Innenminister Seehofer will Verfassungsschutz Einbrüche in Privatwohnungen erlauben

Nach der Absetzung des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen durch den Christdemokraten Thomas Haldenwang, um den Weg für den politischen Kampf des Nachrichtendienstes gegen die AfD frei zu machen, geht der Umbau des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) weiter in eine mehr als bedenkliche Richtung: Wie die Süddeutsche berichtet, kommt von Bundesinnenminister Horst Seehofer nun ein besonders fragwürdiger Vorschlag.

Verfassungsschützer sollen in Privatwohnungen einsteigen dürfen

Die Idee aus dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat: Der Bundesverfassungsschutz soll nun auch Kompetenzen bekommen, die bisher lediglich der Polizei vorbehalten waren: Im Gesetzentwurf des Ministeriums mit dem harmlos klingenden Namen “Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts” ist vorgesehen, dass bald auch Agenten des BfV Wohnungen von Privatpersonen betreten dürfen. Diese legalisierten Einbrüche sollen den Verfassungsschützern ermöglichen, auf Mobiltelefonen und PCs von beobachteten Personen Spionagesoftware installieren zu können – bisher waren die Agenten darauf angewiesen, in der Öffentlichkeit Geräte wie Smartphones zu entwenden, um sie mit ihrer Software zu präparieren.

Keine Gerichtsbeschluss notwendig: Seehofer will Grundrechte aushebeln

Besonders dreist: Für den Einstieg von BfV-Bediensteten sollen zukünftig auch keine Gerichtsbeschlüsse notwendig sein. Obwohl sich Nachrichtendienste in der Regel außerhalb des Rechtsstaates bewegen, überrascht die unverfrorene Forderung des Entwurfes, die eher zufällig von einem Juristen namens Fredrik Roggan gefunden wurde. Statt eines Richter-Beschlusses brauchen die BfV-Mitarbeiter nur noch die G-10-Kommission, die die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert, zu fragen.

Gegenüber der Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft erklärt Roggan, der auch an der Polizeihochschule Brandenburg lehrt, welche Voraussetzungen für eine solche staatliche Intervention in die Privatsphäre notwendig sind: Neben einem begründeten Verdacht auf eine erhebliche Straftat oder eine konkrete Gefahr für Leib und Leben ist auch eine richterliche Anordnung hierfür notwendig – mit Seehofers Gesetzesentwurf sollen diese Voraussetzungen entfallen und Verfassungsschützer sogar dazu berechtigt werden, in Wohnungen einzusteigen um die Visite ihrer Verbindungsmänner vorbereiten zu können. Verfassungskonform sei dies alles nicht, so Roggan gegenüber der SZ:

“Es könnte in Zukunft passieren, dass Leute in unserer Abwesenheit in unserer Wohnung gewesen sind. Und kein Richter hat dem zugestimmt.”

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