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Die staatlichen Institutionen Österreichs werden zusehends von der Politik korrumpiert.

19. August 2019 / 14:00 Uhr

Der politische Missbrauch staatlicher Institutionen

Nach dem Legalitätsprinzip des Artikel 18 der Bundesverfassung darf das gesamte Staatshandeln nur nach den geltenden Rechtsvorschriften erfolgen. Das entspricht dem selbstverständlichen, von der Bedeutung her aber fundamentalen Grundsatz des Rechtsstaats. Die Rechtsvorschriften sind in ihrem Anwendungsbereich allgemein und gleichermaßen korrekt anzuwenden. Bei ungleicher Rechtsanwendung können jene einen Vorteil erlangen, zu deren Gunsten eine Rechtsvorschrift unrichtig oder gar nicht angewendet wird, und jene, die den Rechtsvorschriften gemäß agieren, erleiden dann einen Nachteil. Das führt den Rechtsstaat ad absurdum.

Kann es in Österreich Missbrauch staatlicher Institutionen geben?

Sogar noch schlimmer wird es, wenn staatliche Institutionen nicht ihren gesetzlichen Aufgaben entsprechend agieren, sondern entgegen ihren Pflichten nicht effizient agieren, um die legitimen Interessen von Mitgliedern einer politischen Partei zu schützen, oder für die Zwecke einer politischen Partei eingesetzt werden zum Schaden einer anderen politischen Partei. Insbesondere Institutionen, welche die Befugnis zum Einsatz von Zwangsmitteln haben.

Kann es in Österreich wirklich zu einem solchen Missbrauch staatlicher Institutionen kommen ? Ja, das ist möglich. Die Anzeichen dafür mehren sich.

Daten belegen: ÖVP wusste spätesten im April von “Ibiza-Video”

Verschiedene Personen entdecken in einem Ort in Wien 1, dass man dort von der Straße aus über W-LAN Zugang zum Computersystem eines Büros eines im Nahebereich der ÖVP stehenden Vereins hat, und kopieren sich die darin gespeicherten Daten. Darunter befinden sich das “Ibiza-Video” und Emails, die belegen, dass man bei der ÖVP-Führung bereits spätestens im April 2018 von diesem Video gewusst hat.

Prof. Gert Schmidt (eu-infothek) erlangt im Zuge seiner Recherchen davon Kenntnis und agiert gemäß der journalistischen Sorgfalt, indem er die ÖVP-Zentrale damit konfrontiert. Dort reagiert man hysterisch und beruft eilig für den 17. Juni 2019 eine Pressekonferenz ein, ohne dass jemand diese Angelegenheit zuvor öffentlich gemacht hat, und behauptet, die Emails, die bis dato nur einige wenige kennen, seien eine Fälschung (Ibiza- Gate: Geheimnisvolle Nebenschauplätze).

Die Reaktionen auf diese Pressekonferenz sind unterschiedlich. Teils verwundert sie, teils erweckt sie erst recht Misstrauen (Ibiza-Gate: Geheimnisvolle Nebenschauplätze – Teil II/Reaktionen,

ÖVP gesteht mit Anzeige wegen angeblicher “Fake-Emails” Schuld ein

In völligem Widerspruch zu ihren Behauptungen, erstattet die ÖVP-Zentrale wegen dieser Angelegenheit eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem. Das entbehrte doch eigentlich jeder Grundlage, wenn die Emails eine Fälschung wären (vgl. Ibiza-Gate / ÖVP Mails: Schnelle Justiz macht zwei Hausdurchsuchungen ).

Die Staatsanwaltschaft handelt umgehend. Sie leitet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein (711 St 3/19p) und führt bereits am 12. Juli 2019, also nur etwa drei Wochen nach der Anzeige zwei Hausdurchsuchungen durch.

Beschuldigten verweigert sie die Akteneinsicht, ohne die dafür erforderlichen konkreten Umstände angeben zu können, aus denen sich eine mögliche Gefährdung der Ermittlungen ergeben soll. Eine solche Gefährdung ist nach Durchführung von Zwangsmitteln wie Hausdurchsuchungen im Regelfall auszuschließen. Einer der beteiligten Strafverteidiger hat am 12. August dagegen Einspruch erhoben und damit das gerichtliche Kontrollsystem aktiviert. Gegen so ein Vorgehen der Staatsanwaltschaft muss eben das unabhängige Strafgericht angerufen werden.

Justiz ermittelt für ÖVP auf Hochtouren, für FPÖ gar nicht

Zu Recht ist zu konstatieren, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es in wichtigen Angelegenheiten Ermittlungsverfahren mit völlig unterschiedlicher Geschwindigkeit und Intensität gibt. In diesem Ermittlungsverfahren wird rasch und mit dem Einsatz aller Zwangsmittel agiert, wogegen bei den strafrechtlichen Ermittlungen nach den Hintergründen des Ibiza-Videos und den Kriminellen, die mit einer perfiden Täuschungsaktion nach Manier der STASI der DDR dieses Video anbahnten und inszenierten und dabei in Profitgier völlig skrupellos die Rechte der unfreiwilligen Hauptdarsteller gravierend verletzten, bislang nicht die naheliegenden Hausdurchsuchungen erfolgt sind (Ibiza-Gate: Statt „Schwerem Betrug“ nur flache Ermittlungen gegen RA Dr. Ramin Mirfakhrai und Julian Hessenthaler) und nach mehr als drei Monaten seit der Veröffentlichung des Videos nicht einmal der Hauptverdächtige Ramin Mirfakhrai vernommen wurde (Tageszeitung Österreich, Drahtzieher von Ibiza-Video noch nicht einvernommen, OTS 29.07.2019).

Angebliche “Casino-Absprachen” rechtlich unmöglich

Apropos Zwangsmittel: Nun erfolgten am 12. August 2019 Hausdurchsuchungen beim ehemaligen Vizekanzler H.-C. Strache, bei Mag. Johann Gudenus, und des weiteren im Büro des Mag. Peter Sidlo in der Casinos Austria AG (CASAG) und beim Novomatic- Vorstandsmitglied Mag. Harald Neumann. Dies nach einer mir vorliegenden Ausfertigung der betreffenden Durchsuchungsanordnung unter einem zu deren Rechtfertigung vorgegebenen Verdacht gegen H.-C. Strache, Johann Gudenus, Peter Sidlo, den früheren Finanz- Staatssekretär Dr.Dr. Hubert Fuchs, gegen Novomatic-Eigentümer Johann Graf und Mag. Harald Neumann, der die am 28. März 2019 durch Wahl deren Aufsichtsrats erfolgte Bestellung des freiheitlichen Bezirksrats Peter Sidlo zum Vorstandsmitglied der CASAG (Finanzvorstand) betrifft (WKStA zu 17 St 5/19d). Peter Sidlo sei deshalb von der Novomatic als Gesellschafterin der CASAG für diese Funktion vorgeschlagen worden, weil ihr seitens der FPÖ-Akteure zugesagt worden sei eine „Casino Lizenz in Wien“ und eine „nationale Online Gaming Lizenz“ und außerdem die Zusicherung, in Wien „das kleine Glücksspielgesetz wieder zu aktivieren“.

Dieser Verdacht ist aber für Fachleute von vornherein denkunmöglich, weil so eine Absprache nach den Glücksspielgesetzen und nach der politischen Ausgangssituation und den demnach nur eingeschränkt bestehenden Einwirkungsmöglichkeiten schlichtweg unerfüllbar wäre, was bei allen Beteiligten als bekannt vorauszusetzen ist (siehe Ibiza-Gate: Hausdurchsuchung wegen CASAG Vorstandsbesetzung und angeblicher Casino-Lizenz Wünsche und Hausdurchsuchungen bei H.C. Strache und anderen/Casag/Novomatic).

Staatsanwaltschaft wird bewusst gegen FPÖ und Strache eingesetzt

Da kommt schon ein anderer Verdacht auf, und zwar jener, dass diese Maßnahmen nur erfolgen, um mit H.-C. Strache eine politische Abrechnung vorzunehmen (Wolfgang Fellner, Na geh! In Staats-Firmen wird gepackelt?, oe24.at, 13.08.2019 https://www.oe24.at/oesterreich/politik/wolfgangfellner/Na-geh-In-Staats-Firmen-wird- gepackelt/392874300). Es besteht überhaupt der Anschein, dass – wie mir gegenüber von verschiedenen Seiten als konkrete Annahme geäußert – die Staatsanwaltschaft missbraucht wird, um Strache und engen Mitstreitern von ihm zu schaden und von ihnen Informationen zu ihren Kontakten zu erlangen (die Durchsuchungsanordnung ist speziell auf die Sicherstellung von E-Mails, elektronischen Daten und Datenträgern, Laptops und Handys gerichtet).

Das ergibt sich auch daraus, dass die Tatsache der Hausdurchsuchung an sich diskreditierend wirkt, der – bei näherer Betrachtung haltlose aber auf die vielen oberflächlichen Betrachter wirkende – Verdacht der FPÖ schadet, weil die betreffende Postenbesetzung während Ihrer Regierungsbeteiligung erfolgt und ihr zuzurechnen ist, und sie nur sechs Wochen vor der Nationalratswahl 2019 durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Strache nach wie vor der FPÖ angehört und noch immer eine gewisse Beliebtheit bei den Wählerinnen und Wählern hat. So hat er bei der nur neun Tage nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos durchgeführten Europawahl 2019, bei der die FPÖ noch immer mehr als 17 % der gültigen Wählerstimmen erzielt hat, mehr als 44.000 Vorzugsstimmen erlangt. Dies nach dem Motto „Jetzt erst recht“ ohne jede Aufforderung, denn er war nur symbolisch auf dem letzten Listenplatz angetreten und hatte gar keinen Wahlkampf für sich geführt. Für die FPÖ angesichts dieser besonders schwierigen Umstände ein respektables Wahlergebnis und für Strache eine spontane Sympathiekundgebung mit Gewicht, die manchen politischen Gegner erkennen ließ, dass die Ibiza – Affäre ihm und der FPÖ weniger geschadet hat, als angenommen oder erhofft. Also setzen die politischen Gegner jetzt möglicherweise nach.

Hausdurchsuchungen nur, um Verdacht im Nachhinein zu finden?

Auf Grund dieser Umstände kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass man mit den Hausdurchsuchungen überhaupt erst belastendes Material für ein allfälliges neues Strafverfahren finden wollte, wie zuweilen vermutet. Das wäre schlichtweg unzulässig, weil eine Hausdurchsuchung nur wegen eines bestimmten Verdachts auf eine begangene Straftat erfolgen darf, aber nicht, um dadurch erst Zufallsfunde zu erlangen, aus denen man einen strafrechtlichen Vorwurf ableiten (bzw. konstruieren) kann.

Wie sagte noch Winston Churchill: „Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe.“ Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man sich nicht mehr sicher sein kann, in einer Demokratie zu leben, wenn man auch nicht sicher sein kann, ob morgens um sechs Uhr die Polizei läutet mit einem fragwürdigen Ermittlungs- und Durchsuchungsauftrag der Staatsanwaltschaft. Manche können sich noch immer sicher sein, dass es nur der Milchmann, oder – heutzutage eher üblich – der Zeitungsausträger, der Frühstücksservice oder der Postbote mit einem Telegramm oder maximal ein übereifriger Mitarbeiter der GIS sein kann, wenn es um sechs Uhr früh an der Tür läutet. Manche derzeit aber nicht. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass Demokratie dann nicht für alle gilt, insbesondere nicht für Mitglieder einer bestimmten politischen Partei.

Gastbeitrag von Dr.Dr. Heinz-Dietmar Schimanko/bachheimer.com

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