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Bei dem Verdächtigen, den die Polizei für einen der Angreifer auf die FPÖ-Zentrale in St. Pölten hält, soll es sich um einen “subsidiär Schutzberechtigten” handeln.

19. August 2019 / 14:46 Uhr

Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale: Festgenommener Verdächtiger ist abgelehnter Asylwerber

Der Polizei ist es gelungen, eine Woche nach dem Brandanschlag auf die freiheitliche Landesgeschäftsstelle in St. Pölten einen Verdächtigen festzunehmen. Obwohl vor allem von linker Seite abstruse Theorien bis hin zur Brandstiftung durch die FPÖ selbst in Umlauf gebracht wurden, scheinen die Ermittlungen sich jetzt gegen die Schützlinge der Globalisten zu richten: Wie die Kronen Zeitung berichtet, soll es sich bei dem festgenommenen Verdächtigen nämlich um einen “subsidiär Schutzberechtigten” handeln.

Attentäter hatte sich bei Anschlag selbst angezündet – und ging ins Spital

Der absurde Grund, warum die Ermittler auf den Verdächtigen aufmerksam wurden: Zwei der Attentäter in St. Pölten stellten sich dermaßen ungeschickt bei ihrer Feuerattacke an, dass sie dabei fast zusammengestoßen wären. Dabei zündete sich einer der Kriminellen aus Versehen selbst an und ließ sich wegen seiner Brandwunden schließlich im Wiener SMZ Ost behandeln, wo er laut Medienberichten nicht nur durch seine Wunden, sondern auch durch eigentartiges Benehmen auffiel, sodass man die Polizei verständigte.

FPÖ-Hofer fordert Abschiebung

Entsetzt darüber äußert sich FPÖ-Obmann Norbert Hofer in einer Presseaussendung:

Wenn die aktuellen Medienberichte den Tatsachen entsprechen, dass es sich bei einem der mutmaßlichen Täter des Brandanschlages auf die niederösterreichische FPÖ-Zentrale um einen subsidiär Schutzberechtigten handelt, dann hat diese Person jedes Recht auf Schutz verwirkt und muss abgeschoben werden.

Hofer hofft, dass die Täter des hinterhältigen und antidemokratischen Anschlags bald ausgeforscht und zur Rechenschaft gezogen werden. Vor allem, da sich in der niederösterreichischen FPÖ-Zentrale auch eine große Menge an leicht entflammbarem Wahlkampf-Werbematerial befunden hätte und dort auch regelmäßig Mitarbeiter übernachten, hätte es bei der Attacke auf die Landesgeschäftstelle auch leicht zu menschlichen Opfern dort und in Nachbarhäusern kommen können:

Gott sei Dank ist außer einem Sachschaden nichts passiert. Wenn jemand durch eine solche Tat jedoch in Kauf nimmt, dass hier Menschen zu Tode kommen, dann kann er als Schutzberechtigter nicht mehr in diesem Land bleiben.

Ähnlich äußerte sich auch der niederösterreichische FP-Landesparteiobmann Udo Landbauer, der hofft, dass auch die anderen Täter möglichst schnell ermittelt werden können.

Nun gilt es, die drei weiteren Attentäter ausfindig zu machen, alle Hintergründe für diese verrückte und lebensgefährliche Tat zu eruieren und an mögliche Drahtzieher heranzukommen.

Landbauer schloss sich Hofers Forderungen an, dass der Festgenommene unverzüglich abgeschoben und mit einem “lebenslangen Einreiseverbot” belegt werden müsse, sollte sich der Verdacht gegen den “Schutzberechtigten” erhärten.

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