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Eine staatliche Beobachtung des eigenen Tun und Lassens im Internet kann wohl niemals vollständig ausgeschlossen werden.

25. September 2019 / 07:46 Uhr

Schutz vor Zensur im Internet

Eine staatliche Beobachtung des eigenen Tun und Lassens im Internet kann wohl niemals vollständig ausgeschlossen werden. Vor allem die chinesische Regierung, aber auch die iranische und türkische Landesführung sind für die Ausspähung ihrer Mitbürger bekannt und unterziehen Menschen, die dort leben, einer strengen Internet-Zensur. Sämtliche Inhalte, die über das Internet aufgerufen werden können, aber gegen die Vorstellungen und Richtlinien der Regierung verstoßen, werden automatisch gesperrt, sodass nur die Inhalte, die den Ansichten des Staates entsprechen, angezeigt werden. Doch auch Österreich macht mit.

Auch in der Europäischen Union – in der eine vergleichsweise liberale Internetnutzung möglich ist – kommt es immer wieder zu Einschränkungen und Netzsperren, die sich in die Schublade der Internet-Zensur oder Einschränkung der Meinungsfreiheit stecken ließen. Die Gründe dafür sind vielfältig, doch zumeist zwingt ein möglicher Datenmiss­brauch die Regierungen der Mitgliedsstaaten zum Handeln.

Zensierte Inhalte trotzdem sicher nutzen

Unter Netzsperren sind hauptsächlich Regelungen und Maßnahmen zu verstehen, die von der Landesregierung angeordnet werden und dazu führen, dass bestimmte Netzinhalte vollständig blockiert werden. Als Grund für solche Sperren werden häufig der mögliche Verstoß gegen das Urheberrecht angeführt, für die Konsumenten bedeutet es vielmehr eine Zensur der freien Mediennutzung.

Wer sich diese Netzsperren nicht gefallen lassen will und auf alle Inhalte zugreifen möchte, sollte sich ein VPN-Abo besorgen.  Das VPN bzw. „Virtual Private Network“ bietet neben zusätzlicher Datensicherheit durch hochwertige Verschlüsselungen und die Abschirmung des Datenflusses von anderen Netzteilnehmern durch die Verschleierung der eigenen IP-Adresse.

Durch das Einloggen in einen VPN-Server in einem Land, in dem der Zugriff auf die medialen Inhalte erlaubt sind, holen Sie sich Ihre Lieblingsserie auf das eigene Gerät – in Windeseile und zu hoher HD-Qualität. Aufgrund der staatlichen Zensur hat sich der Einsatz von Schutzmaßnahmen wie dem VPN stark erhöht.

Webzensur – einige Beispiele aus Österreich

In langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wird nach rechtlicher Handhabe gesucht, nicht selten gehen die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in die letzte Instanz. Die dort gefällten Entscheidungen prüfen die Rechtmäßigkeit von Zensurmaßnahmen und klären die Frage, ob sie als rechtens oder unzulässig eingeschätzt werden müssen. Hier ein paar Beispiele:

Oktober 2014: Aus dem Streamingdienst kinox.to wird kinox.tv
Rechteinhaber aus der Filmbranche hatte über eine lange Klagewelle die Blockierung einer Piraterie-Seite durchgesetzt. Kunden von UPC, A1, Tele2 und “3” wurde es untersagt, diese Piraterie-Seite zu besuchen. Gleichzeitig setzten Provider einen DNS-Filter ein, um den Zugriff auf diese Seite zu blockieren. DNS steht für „Domain Name System” und sorgt dafür, die Bezeichnung der IP-Adresse aufzulösen. Anstatt einfach den Namen wie „Amazon“ einzugeben, wären Nutzer nun gezwungen, die vollständige IP-Adresse einzugeben.

März 2018: Sperrung von Seiten des Glückpiels im Internet

Online Casinos ohne österreichische Lizenz wurden vom Finanzminister als nicht zulässig erklärt. Alle Online Casinos, die den verlangten Voraussetzungen nicht genügen, erhalten eine Netzsperre, sodass das Onlinespiel nicht mehr möglich ist. Auch die bereits bestehenden Verträge zwischen österreichischen Spielern und den Online Casino ohne österreichische Lizenz sind nichtig.

April 2019: Reform des Urheberrechts mit Upload-Filtern

Die Reform des europäischen Urheberrechts, das im gesamten europäischen Raum gelten wird, steht und fällt mit dem Paragraphen 13. In diesem Artikel wird geregelt, dass sogenannte Upload-Filter eingesetzt werden müssen, sodass die Plattform, die bestimmte Medieninhalte veröffentlicht, künftig dafür haftbar zu machen ist, wenn gegen Urheberrechte verstoßen wird. Dies wäre nur mit einem softwaregestützten Verfahren – den sogenannten Upload-Filtern – möglich, die bei Vorliegen von Rechten seitens Dritter den Zugriff auf die medialen Inhalte blockieren würde.

Doch wie werden Netzsperren tatsächlich umgesetzt? Grundsätzlich werden IP- und DNS-Sperren verlangt. Aus technischen Gründen, die einen massiven strukturellen Eingriff erforderlich machen würde, werden hauptsächlich DNS-Filter eingesetzt.

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