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Die Justizanstalt Wiener Neustadt war drei Tage lang Schauplatz des Prozesses gegen den Syrer, der bis zuletzt abstritt, seine Ex-Freundin erwürgt zu haben.

3. Oktober 2019 / 18:39 Uhr

Nach drei Tagen Mordprozess: 15 Jahre Haft für Syrer, der Ex-Freundin erwürgte

Da halfen alle Ausreden und Ausflüchte, es sei nur ein “Unfall” gewesen, nichts: Yazan A., jener 20-jährige Syrer, der Mitte Jänner seine 16 Jahre alte Ex-Freundin Manuela K. in einem Park in Wiener Neustadt mit einem Gürtel erdrosselt hat, ist heute, Donnerstag, am Landesgericht Wiener Neustadt einstimmig zu 15 Jahren Haft wegen Mordes, Störung der Totenruhe, Körperverletzung und sexueller Belästigung verurteilt worden. Zudem wird der Syrer in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Anwalt des Syrers meldete volle Berufung an.

20 Zeugen und drei Sachverständige

Der Prozess gegen Yazan A. hatte bereits am Dienstag begonnen. Drei Tage lang beschäftigte sich das Gericht mit jenem schrecklichen (und vorhersehbaren) Drama, das sich in der Nacht auf den 13. Jänner im Anton-Wodica-Park zugetragen hat. Es ist ja nicht der erste derartige Fall unter moslemischen Migranten, die Frauen als ihr Privateigentum betrachten und durchdrehen, wenn sie sich von ihnen trennen (siehe Auswahl ganz unten). Mehr als 20 Zeugen und drei Sachverständige sagten aus.

“Mehrminütige, massive Gewalteinwirkung gegen Hals”

Laut Anklage lauerte der damals noch 19 Jahre alte Syrer seiner Ex-Freundin Manuela, die nach einer Partynacht auf dem Heimweg war, im Park auf. Yazan A. erwürgte das Mädchen mit seinem Gürtel. Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk gab es eine mehrminütige, massive Gewalteinwirkung gegen den Hals des Mädchens.

Eifersucht und “Verbote” prägten Beziehung

Der Leichnam Manuelas wurde am nächsten Tag von einer Freundin ihrer Mutter unter einem Laubhaufen dürftig verscharrt entdeckt. Die 41-jährige Mutter des Mädchens sagte an Tag zwei des Mordprozesses als Zeugin aus und berichtete mit tränenerstickter Stimme stockend von der Beziehung ihrer Tochter mit dem syrischen Asylwerber. Eifersucht habe diese geprägt, ebenso Verbote etwa bezüglich des Kleidungsstils der Jugendlichen. Im Sommer des Vorjahres kam es zur Trennung, danach jedoch habe sich die Lage weiter verschlimmert. „Du hast mir mein Kind genommen“, schrie die Frau dem Angeklagten im Gerichtssaal entgegen.

Einweisung wegen besonderer Gefährlichkeit

Am zweiten Verhandlungstag hatte auch der psychiatrische Gerichtssachverständige Manfred Walzl ausgesagt. Er diagnostizierte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung. Aufgrund eines hohen Ausmaßes an Gefährlichkeit, die vom Beschuldigten ausgeht, empfahl Walzl daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Damit wird auch der Steuerzahler dazu verurteilt, die hohen Kosten einer solchen Unterbringung zumindest 15 Jahre, oder im Falle bleibender Gefährlichkeit sogar noch länger zu bezahlen.

Keine Reue, kein Geständnis

Die Geschworenen schenkten der mehrfach beteuerten “Unfall”- Version des Angeklagten  keinen Glauben – sie hielten ihn einstimmig für schuldig. Erschwerend wurden das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen, die Vorstrafen, der rasche Rückfall sowie die grausame, qualvolle Vorgehensweise gewertet, sagte Richter Kurt Weisgram. Von Milderungsgründen wie dem Beitrag zur Wahrheitsfindung oder einem reumütigen Geständnis sei man „meilenweit entfernt“ gewesen, begründete der Richter die Verhängung der Höchststrafe. „Von Reue gab es keine Spur“, sagte Weisgram. Der Opferfamilie wurde ein Schmerzengeld in Höhe von 40.000 Euro zugesprochen. Quelle: krone.at

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