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Sebastian Kurz im Wahlkampf

Sebastian Kurz im Wahlkampfeinsatz. Die Cobra bewacht den Nicht-Kanzler, Nicht-Minister und Nicht-Abgeordneten.

14. Oktober 2019 / 21:17 Uhr

Cobra-Extrawurst für Kurz, doch „Standard“ kritisiert Schutz für Hofer

Der Standard glänzte am Wochenende mit einem fragwürdigen Artikel mit dem Titel „Norbert Hofer lässt sich von Verfassungsschützern bewachen“. Darin erfährt der Leser, dass FPÖ-Obmann Norbert Hofer „anlassbezogen“ von Kräften des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Wien – auf Basis einer Gefährdungseinschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung – beschützt wird.

Hofer kein Minister mehr – doch was ist Kurz?

Kritisiert wird, dass Hofer geschützt wird, „obwohl er kein Minister mehr ist“. Dass der laut Standard „ganz regulär“ vom Einsatzkommando Cobra bewachte ÖVP-Obmann Sebastian Kurz ebenfalls kein Regierungsmitglied und – im Gegensatz zu Hofer – auch kein Abgeordneter zum Nationalrat ist, fällt Autorin Maria Sterkl in ihrem Sendungsbewusstsein gegen die FPÖ gar nicht auf. Warum für Kurz teure Cobra-Extrawürste gebraten wurden, obwohl laut der im Artikel zitierten Auskunft der Wiener Polizei ihre Leute – also die Verfassungsschützer vom LVT – den Spitzenkandidaten im Wahlkampf zugeordnet waren, wird ebenso wenig hinterfragt.

Die Legende von der Leibgarde

Die Geschichte wird umrahmt von der ursprünglich vom Kurier aufgebrachten und bereits sattsam bekannten Behauptung, wonach unter Innenminister Herbert Kickl im Wiener Landesamt für Verfassungsschutz eine 15-köpfige „geheime Leibgarde“ zum Schutz von FPÖ-Ministern aufgebaut worden sei – hohe Kosten für Überstunden inklusive.

Wer braucht Gesetze, wenn es die ÖVP anders haben will?

Der Hinweis aus dem Büro des geschäftsführenden Klubobmanns Herbert Kickl, dass „zur organisatorischen Umsetzung der gesetzlich festgelegten Aufgaben innerhalb des Verfassungsschutzes der Verbindungsdienst eingerichtet wurde“ und die Schutzmaßnahmen „auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen“ erfolgten, focht den Kurier schon im Juni nicht an. Was sind schon gesetzliche Bestimmungen (in diesem Fall § 1 des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes), wenn die real herrschende ÖVP ihr Personal lieber von der Cobra bewachen lässt?

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