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Heinz Fischer und Johanna Mikl-Leitner

Heinz Fischer rechtfertigt seine Bewachung mit einer Gefährdungseinschätzung unter Innenministerin Mikl-Leitner. Damals war er noch aktiver Bundespräsident.

2. November 2019 / 12:13 Uhr

Hält das BVT Heinz Fischer für den aktiven Bundespräsidenten?

Welche Privilegien werden Heinz Fischer mehr als drei Jahre nach seinem Ausscheiden als Bundespräsident zugestanden? Personenschutz? Dienstwagen? Chauffeur? Und warum will man im Innenministerium dazu keine Auskünfte geben, sondern beantwortet eine unzensuriert-Anfrage zu Heinz Fischer so, als wäre er noch amtierender Bundespräsident?

Der Bundespräsident als oberster Repräsentant der Republik Österreich genießt Personenschutz durch die für diesen Einsatzzweck am besten geeigneten Exekutivkräfte. […] Eine weiterführende Beantwortung ist aus einsatztaktischen Gründen nicht möglich.

Kickl fragt Fischer, ein Kurier-Redakteur antwortet

Auch FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl wurde auf diesen unzensuriert-Artikel aufmerksam. Und auch er stellte Fragen – und zwar öffentlich an Heinz Fischer:

Herr Fischer, haben Sie einen Dienstwagen? Haben Sie einen Fahrer? Erhalten Sie Personenschutz? Warum? Und welchen Dienst leisten Sie der Republik, der all das begründen könnte?

Kickl bat auch die Facebook-Leser darum, Wahrnehmungen zu diesen Fragen zu posten.

https://www.facebook.com/herbertkickl/posts/2442605336017762?__xts__%5B0%5D=68.ARB3AqGMaHO6CsaTMfCzeXG86zjlHtyze9bVUybipcE32GdnSHnYK4F1vtTROcyZo5foZJYUj_j7vpXw7W39i5aHyP0R8ERu8Xp1mDM7gfk9sd9Ae5Vzsqbq9FjtZ_xwFdJstyQ-LihmmcUurekuWmWrBKGqQob5tCzis4S4xA4WDeP5b5APachtl_8wrV8_gS5t61s0T6Sh9EjrXn04TXkWVVztG8WmTVek0gJQr6xSEbF3ji0oZQRHNhHN_gXMb0b8IenKa8BKanizGe_EBDHzyl-WN5LhQbbMeYlDVn79-DbNmSgt8UjwiLb_UEJLT3jYUs_sKtj8ISqXUFaPmrGgBVkl&__tn__=-R

 

An der Diskussion auf Facebook beteiligte sich auch Kurier-Redakteur Dominik Schreiber und gab den Hinweis, dass „sich Herr Fischer auf Anfrage von uns bereits vor zwei Monaten sehr ausführlich dazu geäußert“ habe. In dem von Schreiber verlinkten Artikel heißt es dazu:

Grund dafür sei eine „abstrakte Gefährdungslage“, die noch in der Ära von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner festgestellt worden ist. „In Ländern wie Bulgarien oder Ungarn ist das üblich“, betont Fischer. Außerdem sei er auch noch Vorsitzender der Ban-Ki-moon-Stiftung.

Einschätzung muss mehr als drei Jahre alt sein

Das wirft freilich noch mehr Fragen auf, als es beantwortet. Denn zu dem Zeitpunkt, als die „abstrakte Gefährdungslage“ für Heinz Fischer festgestellt worden sein soll, war dieser noch aktiver Bundespräsident. Er schied im Juli 2016 aus dem Amt, Johanna Mikl-Leitner beendete ihre Ära im Innenministerium allerdings bereits im April 2016. Kickl griff dies in einer Antwort an Schreiber auch auf und formulierte:

Üblicherweise werden solche Einschätzungen regelmäßig aktualisiert und an die neue Lage angepasst. Das Ausscheiden aus dem Amt als Staatsoberhaupt war doch wohl ein wesentlicher Umstand, der zwingend eine Neubewertung nötig gemacht hätte, oder? Aber vielleicht finden Sie ja im Innenministerium mehr heraus, viel Glück!

Drückt sich das BVT vor einer Neubewertung?

Darauf kam von Fischer-Verteidiger Schreiber keine Antwort mehr. Vielleicht hat er sich ja tatsächlich in die Recherche vertieft. Immer mehr Erklärungsbedarf hat allerdings das Innenministerium. Bewacht man tatsächlich den Alt-Präsidenten auf Basis einer mehr als drei Jahre alten Gefährdungseinschätzung? Haben die Verantwortlichen nicht bemerkt, dass Fischer aus dem Amt geschieden und inzwischen Pensionist ist? Hält ihn das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), das für diese Einschätzungen verantwortlich ist, immer noch für den aktiven Bundespräsidenten? Oder drückt sich die vom umstrittenen Direktor Peter Gridling geleitete Behörde einfach davor, die Sicherheitslage für Heinz Fischer neu zu bewerten, um ihm und seiner Frau nicht die Annehmlichkeiten von Wagen und Chauffeur entziehen zu müssen? Unzensuriert bleibt jedenfalls dran!

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