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Wenn ein Asylberechtigter in seine Heimat fliegt (Urlaub?), verliert er seinen Asylstatus. Diesbezüglich wurden heuer bei fast 1.000 Personen Aberkennungsverfahren eingeleitet.

4. November 2019 / 13:40 Uhr

Straffällig oder auf „Urlaub“: Fast 3.000 Personen droht Verlust von Asylstatus

Wäre Herbert Kickl noch Innenminister, könnte er für das Jahr 2018 und aktuell bis August 2019 eine Bilanz präsentieren, wie viele Personen es gibt, denen zunächst Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wurde, die aber nun ein Aberkennungsverfahren am Hals haben. Im Jahr 2018 waren es 5.991 Personen, von Jänner bis August dieses Jahres wurde bei 5.547 Personen ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Zu den Spitzenreitern dabei gehören Afghanistan, Russland, Syrien und der Irak.

Syrer am häufigsten straffällig

Seit heuer wird statistisch erfasst, aus welchen Gründen eine Aberkennung des Asylstatus geprüft wird. 1.875 Personen scheinen als straffällig auf. Syrer (505) liegen dabei knapp vor den Afghanen (489). Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sollen zehn Personen sein. 981 Personen dürften trotz ihres Flüchtlingsgrundes in ihr Herkunftsland gereist sein bzw. einen Reisepass für ihr Herkunftsland beantragt haben. Medial hieß es mehrmals, dass Asylberechtigte in ihrer Heimat “urlauben”.

462 Asyl-Aberkennungsverfahren wegen geänderter Umstände

Auch geänderte Umstände führten zu einer Prüfung auf Aberkennung des Asylstatus. Ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten ist jedenfalls einzuleiten, wenn sich ergibt, dass es im Herkunftsstaat des Asylberechtigten zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse, die für die Furcht vor Verfolgung maßgeblich sind, gekommen ist. Das Bundesamt hat von Amts wegen dem Asylberechtigten die Einleitung des Verfahrens zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten formlos mitzuteilen. 462 Personen betraf ein Aberkennungsverfahren aus diesem Grund.

Innenministerium weiß nicht, wie viele Leute abgeschoben werden

Wie viele Menschen  abgeschoben wurden, nachdem ihnen ein Asylstatus rechtskräftig aberkannt wurde, werde statistisch nicht erfasst, heißt es in einer Anfragebeantwortung von Übergangs-Innenminister Wolfgang Peschorn. Ersichtlich ist jedenfalls, dass Personen aus Afghanistan, Russland, Serbien und Georgien in die entsprechenden Staaten auch abgeschoben werden könnten. Bei Personen aus Syrien und dem Irak wohl eher nicht. Und unter Herbert Kickl als Innenminister wurde in Sachen Aberkennungsverfahren ein Schwerpunkt gesetzt.

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