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Urne

Weil “EinProzent” zur Wahlbeobachtung aufrief, steht der Verein jetzt am Pranger. Ob ihn Facebook deshalb zu Recht sperrte, muss ein Gericht klären.

14. November 2019 / 17:17 Uhr

David gegen Goliath: Verein „EinProzent“ klagt gegen “Facebook”-Sperre

Vor vier Jahren gründeten sechs junge Sachsen den Verein „EinProzent“ in Oybin, im Südosten der ehemaligen DDR (Sachsen, Kreis Görlitz). Weil er gegen die linke Kultur- und Meinungshegemonie eintritt, wurde er umgehend mit der Punze „rechtsextrem“ versehen und damit jene Reflexe abgerufen, die man in jahrzehntelanger „Mühe“ anerzogen hat. Der Verein, der sich selbst als „professionelle Widerstandsplattform für deutsche Interessen“ versteht, sollte ins gesellschaftliche Aus gestellt werden.

Aufruf zur Wahlbeobachtung

Die kleine Gruppe um Philip Stein ließ sich davon nicht entmutigen, stemmte sich unter anderem via Facebook gegen viele Weltverbesserungslügen und rief etwa auch dazu auf, mittels Wahlbeobachtung mitzuhelfen, dass die Landtagswahl in Sachsen korrekt über die Bühne geht. Dass eine entsprechende Tafel auf dem Gelände einer Behörde stand, war einem Journalisten zu viel: Er machte seinem Ärger über den Verein öffentlich Luft. Der Verein ging den gleichen Weg, veröffentlichte Informationen über den Journalisten und kritisierte seine Kampagne.

Als Konsequenz sperrten Facebook und Instagram „EinProzent“ mit der Begründung „Hassorganisation“. Ein Totschlagwort. Etwa 100.000 Kontakte wurden abgeschnitten.

Meinungsfreiheit gegen Zensur

Doch „EinProzent“ lässt sich nicht unterkriegen und reichte einen Eilantrag in einem Zivilprozess ein. Der Rechtsvertreter des kleinen Vereins, Jörn Claßen, sagte dazu:

Mit dieser Sperrung nimmt man einen politischen Verein in Gänze aus dem Rennen. Die Meinungsfreiheit in Deutschland wird massiv beschränkt.

Gegen den Verein läge nichts vor, und weder die Nutzungsbedingungen von Facebook noch von Instagram wurden verletzt, betont der Rechtsvertreter. In einer eidesstattlichen Erklärung erklärte Philip Stein, dass das Vereinsziel die Wahlbeobachtung und die Beobachtung von linksextremer Gewalt sei. Für Facebook offensichtlich nicht zumutbar.

Präzedenzfall für ganz Deutschland

Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Verein eine „Hassorganisation“ ist. Der Verein sieht in der Klage einen Präzedenzfall:

Dass es sich um ein bundesweit einmaliges Verfahren handelt, dem ein wegweisender Pioniercharakter in Bezug auf Meinungsfreiheit und Netzwerkdurchsetzungsgesetz zukommt, bestätigte auch der Görlitzer Richter Hans-Jörg Gocha, der von einer Entscheidung sprach, „die ‚ewig’ von Bestand“ sein könnte. Wir schreiben also Rechtsgeschichte!

Ein Verfahren dieser Art hat es tatsächlich noch nicht gegeben. Das sei juristisches Neuland, meinte Richter Gocha und verwies auf das erst kürzlich verabschiedete, umstrittene Netzdurchsetzungsgesetz. Mithilfe dieses Gesetzes sollen sogenannte Hassbotschaften in den sozialen Netzwerken bekämpft werden. Den Bürgern wurde das Gesetz nach islamischen Hassreden schmackhaft gemacht, eingesetzt wird es aber hauptsächlich, um die autochthonen Bürger zu domestizieren und die erlaubten Meinungen einzuengen.

Entscheidung mit großer Tragweite

Der Görlitzer Richter will Ende des Monats seine Entscheidung in dem Streit verkünden.

„EinProzent“ kämpft diesen ungleichen Kampf letztlich für alle, „die jenseits des eng gesetzten Meinungskorridors des herrschenden Kartells und seiner linken Ausläufer firmieren“, wie es der Politikwissenschaftler Benedikt Kaiser zusammenfasst. Das Urteil wird wegweisenden Charakter haben.

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