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Susanne Fürst

Susanne Fürst zeigt auf, wie eine auf Fakten basierende Meinungsäußerung Herbert Kickls kriminalisiert wird, völlig faktenbefreite Beschimpfungen aber unter die Meinungsfreiheit fallen.

17. November 2019 / 12:29 Uhr

Aggressive Afghanen versus debile Österreicher: Wie steht es um die Meinungsfreiheit?

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl sprach bei der Parteitagsrede in Graz am 14. September von einer „Triple A-Bewertung“ für „aggressive afghanische Asylwerber“. Die Grazer Staatsanwälte möchten aufgrund dieser Aussage wegen des Meinungsdeliktes „Verhetzung“ gegen Herbert Kickl ermitteln.

Gastkommentar von Susanne Fürst

Es soll also Verhetzung – und damit verboten – sein, das Gewaltproblem, das wir nachweislich mit afghanischen Asylwerbern haben, anzusprechen. Hier einige Fakten dazu:

Afghanen stärkste Ausländergruppe mit Hieb- und Stichwaffen

In den letzten Jahren sind die Delikte unter Einsatz von Hieb- und Stichwaffen stark angestiegen. Im Jahr 2017 gab es knapp 1.060 Anzeigen ­– ein Plus gegenüber 2008 um 290 Prozent! An der Spitze der ausländischen Tatverdächtigen befindet sich WER? Erraten: Die Afghanen belegen mit 143 Tatverdächtigen unangefochten den ersten Platz vor den Türken (66) sowie den Irakern und Rumänen (je 31).

Landeshauptmann und Polizeidirektor bestätigen Probleme mit Afghanen

In Oberösterreich stellte Landeshauptmann Thomas Stelzer im Rahmen eines Landes-Sicherheitsrates Ende 2018 fest:

Wir haben ein Problem mit jungen Zuwanderern aus Afghanistan.

Man dürfe da nichts schönreden oder die Augen verschließen. Auch der oberste Polizist von Oberösterreich, Landespolizeidirektor Andreas Pilsl, ergänzte:

Diese Gruppe macht uns überdurchschnittlich viel Arbeit.

Kein Wunder, von cira 7.000 in Oberösterreich lebenden Afghanen wurden allein 1.200 Straftaten (!) begangen. Die Afghanen bringen statistisch gesehen eine erschreckend hohe Zahl an Intensivtätern hervor.

Angesichts dieser Fakten soll Herbert Kickl nicht von „aggressiven afghanischen Asylwerbern“ sprechen dürfen? Werden Landeshauptmann Stelzer und Landespolizeidirektor Pilsl nun auch wegen Verhetzung angeklagt?

All cops are bastards – keine Verhetzung, sondern Meinungsfreiheit

Zwei weitere Beispiele zeigen, dass in Fällen, wo Gruppen nicht anhand von Fakten beschrieben, sondern völlig faktenbefreit beleidigt wurden, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sehr wohl von den Justizbehörden anerkannt wurde.

Der Verfassungsgerichtshof befand in einer Entscheidung vom Juli 2019, dass es durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei, ein Transparent mit der Aufschrift „All cops are bastards“ zu schwenken. Dies sei in einer demokratischen Gesellschaft hinzunehmen. Polizisten müssen übrigens auch eine stark gestiegene Anzahl von Attacken (auch seitens der Personengruppe aus Afghanistan) hinnehmen.

Alle Österreicher debil – keine Anklage

Die Staatsanwaltschaft Wien stellte nach einer Anzeige die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann ein, der in einem ORF-Kulturmontag im Mai 2019 die Österreicher als „acht Millionen Debile“ bezeichnet hatte.

Afghanen offenbar besser geschützt als Österreicher und Polizisten

Merke: Man darf in Österreich fast jede Personengruppe pauschal beschimpfen und auf das Gröbste beleidigen. Man darf alle Polizisten als Bastarde bezeichnen, man darf alle Österreicherinnen und Österreicher als Debile titulieren.

ABER: Du darfst auf keinen Fall afghanische Straftäter „pauschal“ als „aggressiv“ bezeichnen. Auch wenn es dafür noch so viele Fakten gibt.

Dr. Susanne Fürst ist Rechtsanwältin, freiheitliche Verfassungssprecherin und stellvertretende Klubobfrau des FPÖ-Parlamentsklubs.

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