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Die linke Tageszeitung DerStandard (Onlineausgabe) wurde “Im Namen der Republik” zu einer Veröffentlichung verurteilt.

28. November 2019 / 16:07 Uhr

Im Namen der Republik: “Standard” wegen übler Nachrede verurteilt

Bereit im März dieses Jahres musste Der Standard eine Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 Mediengesetz veröffentlichen, weil er am 13. Oktober 2018 in einem Artikel mit der Überschrift ,,Weitere Vorwürfe gegen Mitarbeiter von Kunasek” die Behauptung eines Dritten verbreitet hatte, der Antragsteller habe 2006 in seiner Funktion als Unteroffizier des Bundesheeres ihm unterstellte Rekruten ,,dazu missbraucht, Wahlwerbung für die FPÖ zu adressieren, kuvertieren und zur Postleitstelle der Kaserne zu bringen” und damit Amtsmissbrauch betrieben.

Kein Amtsmissbrauch durch Unteroffizier

Nun liegt dazu das Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) vor, mit dem Der Standard verpflichte wurde, Folgendes zu veröffentlichen:

Durch den ab 13. Oktober 2018 auf der Internetwebsite www.derstandard.at veröffentlichten Artikel mit der Überschrift “Weitere Vorwürfe gegen Mitarbeiter von Kunasek”, in dem ausgeführt wurde, es bestehe aufgrund der Behauptung eines ehemaligen Rekruten der Verdacht, Manfred Reindl habe im Jahr 2006 in seiner Funktion als Unteroffizier des Bundesheers mehrere ihm unterstellte Rekruten dazu missbraucht, im Nationalratswahlkampf Wahlwerbung für die FPÖ zu adressieren, kuvertieren und zur Poststelle der Kaserne zu bringen, wodurch Manfred Reindl der Begehung des Verbrechens des Amtsmissbrauchs verdächtigt wurde, wurde in Bezug auf den Antragsteller Manfred Reindl der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 6 Abs 1 MedienG verwirklicht. Die Antragsgegnerin STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. als Medieninhaberin der Internet-Website www.derstandard.at wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller verpflichtet.

Neue Unzensuriert-Serie über unseriöse Berichterstattung in Medien

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