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“Migration tötet” ist historisch belegbar, entschied das Verwaltungsgericht Gießen.

1. Dezember 2019 / 04:16 Uhr

Gießener Gericht entscheidet: “Migration tötet” ist historisch belegte Aussage

Das Motto “Migration tötet” ist nicht volksverhetzend, entschied das Verwaltungsgericht in Gießen. Der Richter geht sogar davon aus, dass die Aussage empirisch belegt ist.

Hessische Gemeinde hatte Plakate rechtswidrig entfernt

Hintergrund des Verfahrens war eine Klage der Kleinstpartei NPD gegen die hessische Gemeinde Ranstadt, die Plakate der Partei zur EU-Wahl mit der Aufschrift “Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt” entfernt hatte, weil sie die Sujets für volksverhetzend hielt. Nun berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erstmals über das Urteil aus dem August.

Das Gießener Gericht stellte fest, dass die Plakate rechtswidrig abgehängt wurden, da die Behauptung “Migration tötet” teilweise der Realität entspricht, wie dem Urteilstext zu entnehmen ist:

Eine volksverhetzende oder menschenverachtende Aussage ist dem Plakat bei Bewertung seines Gesamtinhalts jedoch nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, denn allein der objektive Aussagegehalt „Migration tötet“ ist eine empirisch zu beweisende Tatsache.

Viele Kulturen sind bereits an Migration zugrunde gegangen

Das Urteil soll dabei vom vorsitzenden Richter alleine gefällt worden sein. In der Begründung argumentiert er, dass “historische Wanderungsbewegungen” schon vielfach für den Untergang ganzer Zivilisationen verantwortlich waren. So gingen auch das “fremdenfreundliche” Römische Reich oder die alte Hochkultur der Inkas an Migrationsbewegungen zugrunde:

Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen

Zusammenhang zwischen Vergewaltigungen und Morden mit Migration

Auch bringt die vierte Kammer des Gerichts die Linken zum Toben, weil sie einen Zusammenhang zwischen Sexual- und Tötungsdelikten anführt. Neben Salafismus-Vorfällen und sogenannten “Ehrenmorden” spricht das Verwaltungsgericht in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil von den Vorkommnissen der Silvesternacht 2015 in Köln, in der hunderte Frauen von großteils afrikanischen Asylanten sexuell belästigt wurden:

Exemplarisch sei hier an die Silvesternacht 2015 erinnert. Die diesbezüglichen Ereignisse in Köln führten zu 1210 Strafanzeigen, 828 Verfahren gegen Unbekannt, 290 Verfahren gegen namentlich Bekannte, 46 Angeklagte und ergaben 36 Verurteilungen. Etwa jeder Dritte der namentlich bekannten Beschuldigten war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Asylbewerber und 52 Beschuldigte seien illegal in Deutschland gewesen. Bei vielen Verdächtigten sei der Aufenthaltsstatus gar nicht bekannt gewesen. Die größte Gruppe der namentlich bekannten Verdächtigen waren demnach Algerier (101) und Marokkaner (91). Mit einigem Abstand folgten Iraker (37) und Syrer (29) und auch 25 deutsche Verdächtigte wurden ermittelt. 

“Flüchtlings”-Tsunami war tatsächlich eine “Invasion”

Die hessische Gemeinde hatte die Plakate abgehängt, weil der Plakat-Slogan “Ängste schüren” und alle Migranten unter Generalverdacht stellen würde – dieser Argumentation folgte der Gießener Richter jedoch nicht. Das Motto “Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt” ist für ihn nicht verhetzend, da es sich bei der Masseneinwanderung der letzten Jahre tatsächlich um eine “Invasion” handeln würde und zudem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass Kritik an der Schwemme illegaler Einwanderer seit der “Grenzöffnung” 2015 zulässig sein muss.

Den Begriff Migration als gesellschaftlichen Vorgang mit Migranten als natürlichen Personen gleichsetzen zu wollen, sei sowohl terminologischer als auch denklogischer Unfug. Auch verkenne die Beklagte [Die Gemeinde Ranstadt, Anm.] , dass die Zulässigkeit der Darstellung und Kritisierung der willkürlichen Grenzöffnung und der Massenzuwanderung als abstrakte Bedrohung vom Bundesverfassungsgericht unlängst ausdrücklich bestätigt worden sei. 

Nach Informationen von Legal Tribune Online hat die Gemeinde Ranstadt bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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