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Steiermark: Wer zu Unrecht Grundversorgung erhält und dennoch ein Einkommen bezieht, muss sie zurückzahlen.

3. Dezember 2019 / 20:42 Uhr

Grundversorgung: Über 560.000 Euro von Flüchtlingen zurückgefordert

Asylwerber, die etwa in einer Lehre ein Einkommen erwirtschaften, müssen Kosten, die ihnen der Staat in Form der Grundversorgung gewährt hat, zurückzahlen. Dass jemand gratis auf Kosten des Steuerzahlers lebt und gleichzeitig Einkommen erwirtschaftet, geht nun wirklich nicht.

Pro Person durchschnittlich 3.500 Euro zu Unrecht bezogen

Und so kam es, dass allein in der Steiermark im Zeitraum 2014 bis 2018 von 601 Personen die stolze Summe von 564.417 Euro bescheidmäßig zurückgefordert wurde. Im Jahr 2014 wurden von 16 Personen insgesamt 57.061 Euro zu Unrecht bezogen, was im Durschnitt pro Person über 3.500 Euro ausmachten. Bis Ende 2018 waren Kosten von 311.567 Euro offen, 46.251 Euro wurden wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben. Das heißt, dass zumindest 200.000 Euro erfolgreich von Asylwerbern zurückgefordert werden konnten.

Einschränkung der Leistungen

Eine Rückerstattung kann durch Einschränkung laufender Leistungen oder mittels Teilzahlungen erfolgen. Weiters sieht das steirische Grundversorgungsgesetz vor, dass in Einzelfällen von der Rückerstattungspflicht ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn dies für die verpflichtete Person eine “soziale Härte” bedeuten würde. Im Zeitraum 2014 bis 2018 gab es keinen derartigen Fall.

Die maßgeblichen Gründe für die Einleitung eines Rückerstattungsverfahrens sind nicht nur nachträglich bekannt gewordenes Vermögen (z. B. Eigenkapital, Eigen-PKW), sondern auch Nachzahlungen von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sowie die Nichtmitteilung einer Beschäftigungsaufnahme oder Kursmaßnahmen mit Leistungsbezug (AMS).

Zahlen dank FPÖ erhoben

Es sind Zahlen, die der Landesrechnungshof der Steiermark veröffentlicht hatte, nachdem die FPÖ eine Gebarungsprüfung beantragte. Die FPÖ übte Kritik an der zuständigen SPÖ-Landesrätin Doris Kampus und warnte vor massive Missständen, etwa bei den Rückersatzverfahren, abgelehnten Asylwerbern, die weiterhin Taschengeld erhalten, oder der jüngste Fall in Wien, wo offenbar Asylheimbetreiber zu Unrecht öffentliche Mittel für die Unterbringung von Asylanten erhielten.

Die FPÖ konnte damals aufgrund ihrer Mandatsstärke den Rechnungshof anrufen. Notwendig ist dafür ein Viertel der Mandatare im steirischen Landtag, was der Zahl von 12 entspricht. Nachdem die FPÖ-Steiermark bei der letzten Landtagswahl viele Mandate verloren hat, ist ihr dieses wesentliche Kontrollinstrument vorerst versagt.

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