Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Rechtsansicht - Susanne Fürst

Susanne Fürst sieht den Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Mindestsicherungs-Reform als skandalös, weil damit Migranten angezogen und somit Staatsbürger benachteiligt werden.

16. Jänner 2020 / 12:08 Uhr

Sozialleistungen locken Einwanderer, daher muss die neue Mindestsicherung bleiben!

Eine Studie der US Princeton University untersuchte die Auswirkungen der Änderungen im dänischen Sozialsystem auf die Einwanderung und deckte den klaren Zusammenhang auf. Die Senkung der Sozialhilfe und weitere begleitende Maßnahmen wie die Verschärfung der Familienzusammenführung führten dazu, dass weniger Menschen in Dänemark einen Asylantrag stellten.

Kommentar von Dr. Susanne Fürst

Die US-Forscher untersuchten die Entwicklung der Einwanderung nach Dänemark über einen längeren Zeitraum von 1980 bis 2017. In ganz Europa – und speziell auch in Dänemark – nahm in diesen Jahrzehnten die Migration sprunghaft zu. Dänemark eignete sich als Anschauungsobjekt besonders gut, da es mehrere politische Schwenks bei der Gewährung von Sozialleistungen für Nicht-EU-Ausländer hinter sich hat.

Geldhahn zu- und wieder aufgedreht

Ende 2001 bildeten die dänischen Bürgerlichen eine Mitte-rechts-Koalition mit der Dänischen Volkspartei und kürzten die Sozialleistungen für Migranten aus Nicht-EU-Ländern beträchtlich. So wurde etwa die Sozialhilfe für ein Paar mit Kind von umgerechnet 3.000 Dollar (!) um 50 Prozent auf 1.500 Dollar gekürzt. 2012 errangen die Sozialdemokraten einen Wahlsieg und nahmen die Kürzungen der Sozialleistungen für die Migranten zurück; 2015 verschärften die an die Regierung zurückkehrenden Konservativen die Regelungen wieder.

Massiver Rückgang der Migration nach Verschärfungen

Gegenstand der US-Studie war nun, ob sich diese mehrmaligen Änderungen bei der Gewährung von Sozialleistungen an Migranten auf die Einwanderungsströme auswirkten. Das Ergebnis war eindeutig: Nach jeder Verschärfung ging die Zahl der Migranten eindeutig zurück, während nach der neuerlichen Anhebung der Gelder durch die einwanderungs-affine Mitte-links-Regierung im Jahr 2012 die Migration wieder deutlich anstieg. Der Effekt war massiv; die Nettoeinwanderung aus der Einwanderungsgruppe der Nicht-EU-Ausländer ging um 5.000 Personen pro Jahr zurück und schnellte nach der Entschärfung im fast gleichen Ausmaß wieder hinauf.

Zusätzlich zur Senkung der Sozialleistungen beschlossen die Mitte-rechts-Regierungen weitere Verschärfungen wie z. B. eine Befristung des Aufenthaltsrechtes oder die Einschränkung der Familienzusammenführung. Auch wurden Werbekampagnen in den Herkunftsländern lanciert, in denen auf die Leistungskürzungen für Einwanderer aus Nicht-EU-Ländern hingewiesen wurde. Das heißt, man kann sehr wohl durch eine vernünftige Reaktion Migrantenströme, die unter dem Titel Asyl in die EU kommen und sich die Länder mit den höchsten Sozialleistungen aussuchen, lenken, ohne echte Asylberechtigte, die tatsächlich Schutz vor Verfolgung suchen, auszuschließen.

Sogar Staatsbürger mit Migrationshintergrund verließen das Land

Bereits 2018 wies ein Ifo-Forscherteam einen ähnlichen Effekt nur im Hinblick auf die Verschärfung der Familienzusammenführungs-Regel in Dänemark nach. Das Ergebnis war, dass nicht nur weniger Menschen nach Dänemark emigrierten, sondern es wanderten zusätzlich dänische Staatsbürger (!) mit Migrationshintergrund nach Schweden aus, weil dort weniger strikte Regeln zur Familienzusammenführung bestanden.

Fakten werden geleugnet und als „Märchen“ bezeichnet

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR spricht selbstverständlich von einem Vorurteil, wenn behauptet wird, dass „Flüchtlinge“ nur kämen, um vom Sozialstaat zu profitieren. Und in Deutschland finden sich immer wieder Wissenschaftler und Medien, die den Konnex zwischen finanziellen Zuwendungen und Einwanderung vehement bestreiten. Die Merkel’sche Grenzöffnungspolitik muss ja verteidigt werden! Nicht überraschend veröffentlichte unter anderem etwa der Spiegel einen Gastbeitrag des Politologen Oliviero Angeli, der die Aussage, Menschen würden wegen der hohen Sozialleistungen nach Deutschland kommen, als „Märchen“ bezeichnete.

Einwanderer sind bestens informiert

Doch klar ist:

  • Der Großteil jener, die in die EU einwandern, ist bestens informiert, wo es welche Sozialleistungen in welcher Höhe gibt.
  • Diese Information spielt eine bedeutende Rolle bei der Auswahl des Ziellandes.
  • Die Migrationsbewegungen innerhalb der EU werden davon gesteuert, wie hoch oder niedrig die Zuwendungen im jeweiligen EU-Land sind.
  • Alleine durch die Senkung der Sozialleistungen lässt sich der Migrationsstrom verringern; auch die Rückführungen würden sich deutlich reduzieren, da die Menschen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen in die EU kommen (ihr Heil allerdings nicht in der Arbeit suchen) erst gar nicht kommen würden.
  • Das eingesparte Geld könnte sinnvoll für die Sozialleistungen der österreichischen Staatsbürger verwendet bzw. auch in eine sinnvolle wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern investiert werden.

Mindestsicherung in Österreich Haupttreiber der Migration

Daher muss weiters klar sein: Einer der Hauptfaktoren für die Attraktivität Österreichs als Zielland für Migranten ist die großzügig ausgeschüttete Mindestsicherung (vor allem in Wien). Im Jahr 2018 bezogen knapp 300.000 Menschen die Mindestsicherung, davon nur etwa die Hälfte Österreicher (!). Dies, obwohl die Sozialhilfe als das letzte soziale Netz für österreichische Staatsbürger gedacht ist, das nach jahre- bzw. jahrzehntelangem Einzahlen für unschuldig in Not gekommene Bürger zur Verfügung steht. Dieses Netz wird nun bereits zur Hälfte von Personen in Anspruch genommen, die keinen Tag in das System eingezahlt haben. Wien ist bei der Vergabe am großzügigsten, hat die höchste Bezugsquote und die längste Bezugsdauer. Daher gibt es auch einen eindeutig nachweisbaren Trend des Zuzugs in die Bundeshauptstadt, denn auch diese Information spricht sich offensichtlich herum.

Skandalöses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, wonach es gleichheitswidrig sei, eine Mehrkindstaffel vorzusehen und es unzumutbar sei, von Migranten, die Leistungen aus der Mindestsicherung beziehen wollen, rudimentäre Deutschkenntnisse zu verlangen, um sie für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, ist skandalös. Das Erkenntnis enthält mehrere politische Wertungen, die vom Parlament zu treffen sind und nicht vom Höchstgericht (Frage der ausreichenden Höhe der Leistung für den Lebensunterhalt und Wertung, ob man mit Deutschkenntnissen am Arbeitsmarkt besser vermittelbar ist, oder nicht).

Staatsbürger werden benachteiligt

Ganz grundsätzlich ist die zunehmende Tendenz der Höchstgerichte (angefeuert durch die Judikatur des EuGH und EGMR), unterschiedliche soziale Leistungen für Österreicher und Nicht-EU-Ausländern als gleichheitswidrig anzusehen, mehr als diskussionsbedürftig. Die österreichischen Staatsbürger und ihre Grundrechte werden letztlich dadurch benachteiligt.

Regierung muss an einheitlicher Mindestsicherung festhalten

Das Grundsatzgesetz, das die unterschiedlichen Länderregelungen vereinheitlicht, ist zu reparieren. Es ist der falsche Weg, es wieder den Ländern zu überlassen, wie sie die Mindestsicherung regeln wollen. Der Großteil der beim VfGH angefochtenen Regelungen in der Mindestsicherung NEU blieb bestehen, sodass man lediglich die zwei – wenn auch sehr zentralen – Punkte reparieren muss. Im oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetz, das vom VfGH abgesegnet wurde, gibt es bereits Staffelungen für mehrere Kinder, sodass man sich hier anlehnen kann. Dass sich Kanzler Kurz jetzt aufgrund des VfGH-Erkenntnisses gänzlich von einem der Kernvorhaben der türkis-blauen Regierung absentieren will, zeigt eindeutig, dass die ÖVP bei der Regierungsbildung mit den Grünen den Mitte-rechts-Kurs aufgegeben und einen deutlichen Linksschwenk vollzogen hat.

Dr. Susanne Fürst ist Rechtsanwältin und seit 2017 Nationalratsabgeordnete der FPÖ. Im Freiheitlichen Parlamentsklub ist sie Obmannstellvertreterin und für die Bereiche Verfassung, Menschenrechte und Geschäftsordnung verantwortlich. Fürst schreibt für unzensuriert.at regelmäßig die Kolumne „Rechtsansicht“.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Politik aktuell

24.

Apr

18:24 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link