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Das Tragen von Burkinis soll laut einer Studie nicht unhygienisch sein.

21. Jänner 2020 / 12:21 Uhr

Ministerium stuft Burkinis als „hygienisch unbedenklich“ ein

Aktuell beschäftigt die Medien ein Streit in einem Wiener Hallenbad zwischen einer Burkini-Trägerin und einer Frau, die in den Umkleideräumen nackt war. In diesem Zusammenhang soll auf eine Anfragebeantwortung aufgrund einer parlamentarischen Anfrage in Sachen „Burkini-Verbot in österreichischen Schwimmbädern“ hingewiesen werden. Die freiheitlichen Abgeordneten Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm wollten wissen, wie das Gesundheitsministerium – damals zuständig Übergangs-Ministerin Brigitte Zarfl – zu einem Burkini-Verbot aufgrund des Bäderhygienegesetzes stehe.

Die Antwort erstaunt. In der Vergangenheit sei bereits die Frage herangetragen worden, „ob es betreffend Bäderhygiene Informationen oder Untersuchungen darüber gibt, inwieweit die Ganzkörperbekleidung beim Betreten öffentlicher Schwimmbäder unhygienisch sein sollte bzw. zu stärkerer Belastung der Reinheit des Wassers führen könnte“.

AGES prüfte

Laut einer eingeholten Stellungnahme der „Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit“ (AGES) sei aus fachlicher Sicht nicht klar, warum eine Ganzkörperbekleidung beim Betreten öffentlicher Schwimmbäder unhygienisch sein sollte bzw. zu stärkerer Belastung der Reinheit des Wassers führen könnte.

Die Haut eines Badenden würde als die Haupteintragsquelle für Keime, die vor allem aus Talg- und Schweißdrüsen sowie dem Gastrointestinaltrakt stammen, angesehen. Der Badekleidung komme dabei keine relevante Bedeutung als Keimquelle zu. Zudem sei davon auszugehen, dass Badende mit Ganzkörperbekleidung signifikant weniger Hautcremen und Hautsalben in das Badewasser einbringen, als andere. Die Belastung des Badewassers mit Harnstoff und Nanopartikeln aus Cremen und Salben sei nicht als völlig unkritisch anzusehen.

Bäderhygienegesetz ohne Burkini-Verbot

Daher hält man fest:

Aus fachlicher Sicht ist keine Evidenz dafür gegeben, dass das Tragen von Ganzkörperbadeanzügen in Bezug auf den Schutz vor übertragbaren Krankheiten bedenklich ist, weshalb das Bäderhygienegesetz keine Grundlage für ein generelles Burkini-Verbot darstellt.

Wenn dem so ist, dann müsste es zielführend sein, dass alle Badegäste in voller Bekleidung ins Schwimmbad springen.

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