Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Mit seiner Forderung nach grenznahen Asylverfahren zeigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) seine Inkompetenz.

21. Jänner 2020 / 19:03 Uhr

ÖVP-Minister Karl Nehammer macht sich zur Lachnummer

Fast zwölf Minuten saß der neue Innenminister Karl Nehammer von der ÖVP bei Armin Wolf in der “ZiB 2” des ORF. Und man glaubt es kaum, wie schnell sich der schwarze Minister, der von ÖVP-Chef Sebastian Kurz als „Hardliner“ geholt wurde, öffentlich zur Lachnummer machte.

Kommentar von Unzensurix

Nehammer offenbarte via Fernsehen, dass er faktisch keine Ahnung vom Asylwesen hat. Das ist einmal ein wesentlicher Unterschied zu seinem Vorgänger Herbert Kickl (FPÖ).

Nehammer sprach von grenznahen Asylverfahren und davon, dass die Rückkehrverfahrenszentren weiterentwickelt werden sollen. Das klingt zwar schön, faktisch wird aber etwas versprochen, was keinen Mehrwert bringt. Was die „Rückkehrverfahrenszentren“ betrifft, muss man wissen, dass es bis dato zwei Einrichtungen gibt. Eine liegt in Fieberbrunn (Tirol), die andere in Schwechat (Niederösterreich). Eine dritte Rückkehrberatungseinrichtung (so heißen die Einrichtungen derzeit offiziell und sollen zu Rückkehrverfahrenszentren werden – was immer auch damit gemeint sein mag) wurde laut einem Pressedienst vor wenigen Monaten in Bad Kreuzen (Oberösterreich) eingerichtet. Rückkehrberatungseinrichtungen sind faktisch schon lange bestehende Betreuungsstellen oder Verteilerquartiere des Innenministeriums, die eben nun auch für die Rückkehr von Fremden spezialisiert wurden.

Bad Kreuzen ist ein Verteilerquartier, das 180 Fremde unterbringen kann. In Schwechat haben 150 Fremde Platz und in Fieberbrunn 140. Und man kann mit hundertprozentiger Sicherheit sagen: Keine der drei Einrichtungen ist nahe der österreichischen Staatsgrenze, weshalb Fremde unausweichlich innerhalb von Österreich untergebracht werden – selbst dann, wenn es von der ÖVP heißt, dass alles nahe an der Grenze bleibt.

Eigentor für ÖVP

Und nun inhaltlich zu den „grenznahen Asylverfahren“, bei denen man zu Recht von einem blanken Unsinn sprechen darf. Eingangs muss erwähnt werden, dass Nehammer der ÖVP im Burgenland einen Bärendienst erwiesen hat. Sowohl FPÖ als auch SPÖ laufen allein schon beim Gedanken nach einer Einrichtung, ähnlich wie sie in Traiskirchen (Niederösterreich) oder Thalham (Oberösterreich) besteht, Sturm. Für die ÖVP ist das eine Meisterleistung. Ein Elfmeter aufs eigene Tor, ohne Torwart.

Und Nehammer gelang es auch nicht, die Vermutung von Wolf richtig zu stellen. Wolf fragte, ob zukünftig jeder, der in Österreich um Asyl ansuchen will, das nur in einem Asyllager an der Grenze machen könne. Tatsächlich kann jeder Fremde in jeder Polizeiinspektion österreichweit um Asyl ansuchen. In Folge prüft das Bundesamt für Fremden und Asyl (BFA) den Antrag.

Nehammer denkt an grenznahe Gebäude, in denen sowohl die Polizei als auch das BFA untergebracht sind. Diese sollen an Grenzübergängen sein und das Verfahren in erster Instanz abwickeln. Für Verfahren in zweiter Instanz denkt der Minister an „mobile Einheiten des Bundesverwaltungsgerichts“. Das alles ist derart abstrus, dass es regelrecht zum Himmel schreit.

Bezirksgerichten droht Schließung – aber Fremden kommt man entgegen

Medial wurde zuletzt spekuliert, dass es zu Schließungen diverser Bezirksgerichte österreichweit – ausgenommen Wien – kommen soll. Während also die gewöhnlichen Bürger für gerichtliche Belange weitere Strecken in Kauf nehmen müssen, macht man es bei Asylwerbern anders. Da wandern nämlich die Richter zu den Asylwerbern bzw. es werden neue Einrichtungen geschaffen, wo die Richter tätig sein sollen.

Eine Verfahrensbeschleunigung, wie Nehammer es glaubhaft machen wollte, gibt es natürlich nicht. Grundsätzlich muss man wissen, dass das BFA einen gestellten Asylantrag prüft und den Asylwerber befragt. In der Regel gehen Asylwerber samt Rechtsberater zu den betreffenden Stellen des BFA. In den bereits genannten Erstaufnahmestationen Traiskirchen und Thalham gibt es Stellen des BFA. Die Kritik, dass eine Erstaufnahmestation an der Grenze zu Österreich errichtet werden könnte, ist durchaus berechtigt.

Das BFA muss innerhalb von sechs Monaten prüfen, ob Österreich überhaupt für das Asylverfahren zuständig ist (Zulassungsverfahren). Die Frist von sechs Monaten wird nur bedingt verlängert. Braucht Österreich zu lange, wird es automatisch zuständig. Wenn das BFA meint, dass der Fremde kein Anrecht auf Asyl hat, kann der Fremde innerhalb von vier Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Das heißt, so schnell wird man einen Fremden ohnehin nicht los.

Mobiles Bundesverwaltungsgericht vollkommen unrealistisch

Und Nehammer meint allen Ernstes, dass von den derzeit 218 Richtern beim Bundesverwaltungsgericht jemand „mobil“ sein will. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Hauptsitz in Wien und Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz. Das BFA leitet Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht weiter und dieses prüft. Fast 27.000 Beschwerden wurden allein im Jahr 2018 neu anhängig. Und das Bundesverwaltungsgericht ist nicht nur für Beschwerden bei Asylverfahren zuständig, sondern generell für Beschwerden von Bescheiden sämtlicher Art. Kommt es zu einer Verhandlung, nehmen daran ein Richter, der Asylwerber, ein Rechtsberater und eventuell noch Dolmetscher und weitere Bedienstete teil. Man fragt sich, wie Nehammer gedenkt, seine mobilen Einheiten zu bewerkstelligen und ob in den grenznahen Einrichtungen ausreichend Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind.

Die Verfahren werden jedenfalls nicht schneller entschieden, nur weil sich jetzt die Ortschaft geändert hat, an der prüfende Stellen ihren Sitz haben. Abgesehen davon gibt es selbst gegen negative Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts die Möglichkeit, Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof und/oder dem Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Werden diese Behörden nun auch mobil?

Was muss der Steuerzahler berappen?

Wie groß sollen die grenznahen Gebäude sein, wie viele Fremde werden dort untergebracht und wer hat welche Befugnisse? Und was kostet das die Steuerzahler? Im Zulassungsverfahren ist der Bund für die Betreuung der Asylwerber zuständig. Im eigentlichen Asylverfahren fällt die Kompetenz in die Länder, womit es auch zu einem Wechsel der Betreuungseinrichtung kommt. Nehammer will allerdings, dass die Asylwerber durch sämtliche Instanzen im selben Gebäude bleiben, was rechtlich so nicht geregelt ist. Wenn überhaupt kämen nur die Bundesbetreuungsagenturen zur Anwendung, von denen allerdings alles noch in Schwebe ist.

Und selbst Nehammers Rückzieher ist nicht glaubwürdig. Er berief sich u.a. auf Dublin-Verfahren, bei denen herauskommen kann, dass ein andere Staat zur Prüfung von Asylverfahren zuständig ist. Auch gegen solche Entscheidungen des BFA kann der Rechtsweg bestritten werden, womit es keine Schnellverfahren an der Grenze geben kann.

Alles in allem kann man festhalten, dass Nehammer öffentlich seine totale Unkenntnis in seinem Ministeriumsbereich zum Besten gegeben hat. Er verspricht Sachen, dessen Umsetzung zum Scheitern verurteilt ist. Dieser Mann ist eine klare Fehlbesetzung und Schwachstelle innerhalb der Regierung. Angesichts einer drohenden weiteren Flüchtlingswelle muss die Frage erlaubt sein, ob ein derart inkompetenter Minister überhaupt fähig ist, die richtigen Schritte zu setzen.

Hätte Sebastian Kurz nicht die Regierung gesprengt und Herbert Kickl als Minister in Ruhe gelassen, wären Österreich viele Probleme erspart geblieben – und vor allem die neue Lachnummer der ÖVP, Karl Nehammer.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

24.

Apr

18:24 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link