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Die freiheitliche Abgeordnete Rosa Ecker stellte eine Anfrage zum Bezug des Pflegegeldes und der erhöhten Familienbeihilfe.

9. Feber 2020 / 13:40 Uhr

119 Jahre alt und Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe?

Kann es das wirklich geben, dass eine Person 119 Jahre alt werden kann oder liegt ein Irrtum vor? Das Sozialministerium beantwortete eine parlamentarische Anfrage der freiheitlichen Abgeordneten Rosa Ecker, in der es darum ging, wie viele Personen Anspruch auf Pflegegeld und auch erhöhte Familienbeihilfe haben.

40.000 Personen haben Anspruch

Über 40.000 Personen haben Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld. Für Personen, die unter 18 sind, trifft das laut aktuellen Zahlen (Stichtag 30. November 2019) des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger auf 12.770 zu. 32.404 Personen sind über 18 Jahre alt. Angeblich soll eine der Personen 119 Jahre alt und in Niederösterreich gemeldet sein. Drei Personen sind 96 Jahre alt. Laut den Zahlen gibt es 24 Personen ab 90 Jahren.

Erhöhte Familienbeihilfe ergibt weniger Pflegegeld

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Personen, die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe haben, 60 Euro auf das Pflegegeld angerechnet wird. Das heißt, dass weniger Pflegegeld bezahlt werden muss. In der Beantwortung heißt es:

Der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe, der für erheblich behinderte Kinder geleistet wird, soll den behinderungsbedingten höheren Unterhaltsaufwand abdecken, wobei ein Teil der Abdeckung pflegebedingter und ein Teil zur Finanzierung anderer behinderungsbedingter Mehraufwendungen, wie etwa therapeutischer Maßnahmen, dient. Da somit ein Teil des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe und das Pflegegeld dem gleichen Ziel dienen, wird zur Vermeidung von Doppelleistungen ein Betrag von 60,-Euro auf das Pflegegeld angerechnet.

Anzumerken ist, dass jede Person, die einen Behinderungsgrad von 50 Prozent und darüber aufweist, einen Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe hat. Allerdings heißt das nicht automatisch, dass auch Pflegegeld bezogen wird, womit die Anzahl der Personen, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, höher sein dürfte als die Anzahl jener Personen, die erhöhte Familienbeihilfe und gleichzeitig Pflegegeld beziehen. Da das Familienministerium eine entsprechende Medienanfrage nicht beantwortet hat, ist nicht bekannt, wie viele Personen betroffen sind.

Ecker hat ein Pflegekind

Seit 2003 ist die Anfragestellerin Rosa Ecker FPÖ-Gemeinderätin in Saxen im Mühlviertel, sie ist FPÖ-Vizebezirkschefin im Bezirk Perg und war seit 2015 im Bundesrat. Seit 2012 ist sie Landesobfrau der Initiative Freiheitlichen Frauen in Oberösterreich. Ecker war in der Krisenpflege für Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen tätig und erzieht und versorgt neben drei eigenen Kindern ein Pflegekind.

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