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Ob die Persönlichkeitsspaltung eines Irakers, der als schizophren eingestuft wird, alle 30 Identitäten umfasst, ist nicht bekannt.

17. Juli 2018 / 20:25 Uhr

Iraker mit 30 (!) Identitäten nicht abgeschoben – Illegaler jetzt wegen Mordversuchs vor Gericht

Gleich vorweg: Der Migrant, der seit letzter Woche auf der Anklagebank am Landesgericht Regensburg wegen versuchten Mordes steht, hätte laut Aussage einer Kripobeamtin schon längst abgeschoben werden sollen. Aufgrund seiner 30 verschiedenen Identitäten war dies aber nicht möglich. Denn weder Name noch Alter sind bekannt ist. Je nach den verschiedenen Geburtsurkunden pendelt sein Alter zwischen dem Geburtsjahren 1989 und 1998. 

Schutzsuchender will Landsmann ermorden

An einem Nachmittag im Oktober 2017 soll der Asylbewerber auf einen irakischen Landsmann eingestochen haben, den er kurz zuvor noch freundlich gegrüßt hatte. Als Waffe soll er ein Teppichmesser mit einer auf fünf Zentimeter ausgefahrenen Klingenlänge verwendet haben. Sein Ziel soll es dabei gewesen sein, den 23-Jährigen zu töten. Der Angeklagte soll bei dem Angriff den Hinterkopf seines Opfers getroffen haben. Die Klinge soll so auf den Schädelknochen getroffen sein, dass sie abbrach. Das 23-jährige Opfer wurde im Krankenhaus notärztlich versorgt und genäht, berichtet das Magazin wochenblatt.de.

Angeklagter schweigt und lächelt vor sich hin

“Mein Mandant wird keine Angaben machen”, teilt gleich zum Prozessauftakt sein Verteidiger Mathias Klose dem Gericht mit, während ein Dolmetscher ihm schnell und leise alles übersetzt, was im Gerichtssaal gesagt wird. Und das wird ihn nicht sonderlich beeindrucken, denn bei einer Vernehmung zuvor hatte er erklärt, dass er im Falle einer Abschiebung zurückkommen und seine Tat zu Ende führen würde. “Es ist mir egal, wenn ich deswegen im Gefängnis bleiben muss . Ihr könnt mich ruhig abschieben. Ich werde ihn auf jeden Fall irgendwann töten”, so der Schutzsuchende wörtlich.

Opfer sei “unwürdiger Mensch” und des Namens des Propheten nicht würdig

Das “Vergehen” seines Opfer, durch dessen Verhalten er in heiligen Zorn geriet: Die vernehmende Kripobeamtin gab an, für den Täter sei das Opfer “ein unwürdiger Mensch (.) Er kocht mit viel Fett und zupft sich die Augenbrauen. Dabei trägt er den Namen des Propheten. Ein Mann mit diesem Namen macht so etwas nicht.”

Nach Vergewaltigung gleich wieder frei

Und auf mittelbayerische.de erfährt man, dass der Mann, der über mehrere Geburtsurkunden verfügt, schon vor der Attacke öfters in andere Unterkünfte verlegt worden ist. Auch wurde der Analphabet bereits im Bezirkskrankenhaus behandelt, wo er eine Mitpatientin vergewaltigt haben soll, sagte eine Zeugin der Kripo. Die Frau erstattete Anzeige. Der 20-Jährige ließ sich jedoch nicht begutachten. Stattdessen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt und kam erneut in die Erstaufnahmeeinrichtung in der Zeißstraße. Laut Polizeiangaben wurde er auch schon bei einem Diebstahl erwischt und leistete danach Widerstand.

Onaniert vor Pflegerin und ist “nicht schuldfähig”

Vergleichsweise harmlos dagegen: Bei einem Aufenthalt im Bezirksklinikum vor dem Vorfall im Oktober 2017 soll er vor den Augen einer Pflegerin onaniert haben. Derzeit ist er im Bezirksklinikum Regensburg untergebracht. Er soll an Schizophrenie leiden und damals im Zustand der “Schuldunfähigkeit” gehandelt haben. Ob seine Persönlichkeitsspaltung alle 30 Identitäten umfasst ist nicht bekannt. Für das Sicherungsverfahren sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am Mittwoch, 25. Juli, erwartet.

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