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Die Grüne Landesrätin Gabriele Fischer nennt nicht, wie viele Flüchtlinge an Grundversorgung aufgrund einer Erwerbstätigkeit zurückzahlen mussten.

18. Feber 2020 / 13:00 Uhr

Rückforderungen bei Flüchtlingen in Tirol: Grüne Landesrätin nennt keine Zahlen

Unzensuriert hat mehrmals darüber berichtet, dass Asylwerber, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, den Anspruch auf Grundversorgung verlieren und sogar Rückforderungen fällig werden können. In Oberösterreich wurden innerhalb von vier Jahren (2016 bis 2019) fast eine Million Euro an Rückforderungen fällig, von denen ein Drittel noch immer nicht beglichen wurde. In der Steiermark wiederum ging es im Zeitraum 2014 bis 2018 um 560.000 Euro. Die Zahlen wurden öffentlich, weil die FPÖ Oberösterreich eine Anfrage an den damals zuständigen grünen Landesrat Rudolf Anschober stellte. In der Steiermark war die FPÖ vor der letzten Landtagswahl 2019 an Mandaten stark genug, um den Landesrechnungshof zum Thema Asyl einzuschalten.

Tiroler FPÖ brachte Anfrage ein

Unzensuriert wollte wissen, wie es in den anderen Bundesländern aussieht. Und dabei musste festgestellt werden, dass die schwarz-grüne Landesregierung in Tirol keine Zahlen nennen wollte. Der freiheitliche Abgeordnete Patrick Haslwanter brachte im Dezember 2019 eine Anfrage ein, die am 22. Jänner von der zuständigen grünen Landesrätin Gabriele Fischer beantwortet wurde.

In den zweieinhalb Seiten wird zwar grundsätzlich beschrieben, dass ein Kostenersatz beziehungsweise eine Rückforderung von Grundversorgungsleistungen in den Fällen vorgenommen wird, in denen nachträglich bekannt wird, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung von Grundversorgungsleistungen ein eigenes Einkommen zur Verfügung stand.

Jedes Einkommen, welche Empfänger von Grundversorgungsleistungen erzielen, werde in der Gewährung von Grundversorgungsleistungen einberechnet. Dies zieht je nach Höhe des Einkommens eine Kürzung der Leistungen oder die gänzliche Einstellung nach sich.

Jedem Empfänger in der Grundversorgung würden bei Beschäftigungsaufnahme die Leistungen der Grundversorgung eingestellt oder gekürzt. Nach dem Beschäftigungsende seien die Leistungen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Lohnunterlagen, Kontoauszüge, etc.) neu zu beantragen. Daraufhin erfolgt eine Berechnung, woraus sich der Zeitpunkt einer Weitergewährung der Grundversorgung ergibt.

Konkrete Zahlen werden nicht genannt

Haslwanter fragte allerdings explizit nach, wie viele Personen Grundversorgung erhalten haben, wie hoch die Summen waren und wie hoch die Summe der Rückforderungen war, als auch, welche Summen eingenommen werden konnten.

Fischer antwortete, dass die Frage nach Statistiken zum Einkommen aus Beschäftigungsverhältnissen aufgrund fehlender technischer Abfragemöglichkeiten nicht beantwortet werden könne. Eine entsprechende Listenführung und damit verbundene Auswertung nach Beschäftigungen sei nicht vorgesehen. Schuldig blieb sie damit auch Daten darüber, was Rückforderungen bei der Grundversorgung betraf. Das ist insofern verblüffend, als es in Oberösterreich und der Steiermark sehr wohl möglich war, entsprechend Auskunft zu geben. Es stellt sich daher die Frage, ob bewusst Daten verschwiegen werden.

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