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Karl Hutter und Mathias Vogl

Karl Hutter (links) und Mathias Vogl müssen sich wegen der satzungswidrigen Vergabe von Spenden aus dem Stadterweiterungsfonds vor Gericht verantworten.

23. Feber 2020 / 09:49 Uhr

BMI-Sektionschefs nun doch suspendiert? Ministerium dementiert

Strafrechtliche Anklagen gegen zwei der höchsten Beamten des Innenministeriums wurden vor wenigen Tagen rechtskräftig. Nun sollen die beiden Sektionschefs Karl Hutter und Mathias Vogl suspendiert worden sein, wie unzensuriert aus informierten Kreisen erfuhr. Das Ministerium dementiert jedoch. Das Disziplinarverfahren gegen die beiden zieht sich damit schon mehr als sieben Monate ohne jedes Ergebnis.

Strafverfahren läuft seit sieben Jahren

Die strafrechtliche Affäre dreht sich rund um den sogenannten Stadterweiterungsfonds, eine noch zu Zeiten Kaiser Franz Josephs gegründete Einrichtung. Viel zu spät, wie der Rechnungshof kritisierte, wurde der Fonds 2017 aufgelöst. Doch schon seit 2013 läuft ein Strafverfahren gegen zwei bis heute aktive Sektionschefs, einen ehemaligen Sektionschef und den ehemaligen Geschäftsführer des Fonds. Für sie alle gilt die Unschuldsvermutung. Drei der vier Personen stehen der ÖVP sehr nahe.

Auch Minister Faßmann unter Spendenempfängern

Was von den Vorwürfen trotz mehrerer Einmischungen von Oberbehörden in die Ermittlungen in der nun rechtskräftigen Anklage überblieb, betrifft Spenden, die satzungswidrig aus dem Fondsvermögen an verschiedene Organisationen geleistet wurden – im Ausmaß von rund 1,1 Millionen Euro! Der Standard fasste dieses Verteilen stattlichen Geldes 2019 als „Freunderl- und Kirchenwirtschaft“ zurück. Unter den Empfängern: der heutige Bildungsminister Heinz Faßmann als Mitglied der Akademie der Wissenschaften und ein Lions-Club, bei dem Sektionschef Mathias Vogl Mitglied ist – ein äußerst aktives sogar, wie Kenner des Vereins wissen.

Peschorn verwies an Disziplinarkommission

Dass in der Causa nach jahrelangen Ermittlungen Anklagen erhoben würden, hatte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl im Juni 2019 bekannt gemacht und bereits damals die Suspendierung der Beamten gefordert. Der damalige Innenminister Wolfgang Peschorn jedoch wies die Causa der Disziplinarkommission des Innenministeriums (BMI) zu. Seither war nichts zu hören, ehe am Donnerstag der Standard berichtete, dass die Anklagen nach Einsprüchen der Beschuldigten nun rechtskräftig seien. Die Disziplinarkommission steht just unter dem Vorsitz Vogls, entscheidet jedoch in Senaten.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) habe nun „die letzte Chance, die dienstrechtliche Versäumnisse seines Vorgängers Peschorn nachzuholen und die beiden zu suspendieren“, reagierte Kickl. Doch Nehammer stellte sich taub und ließ nur ausrichten, die Disziplinarkommission habe „alleine über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden“.

Wurde nach Rechtskraft der Anklagen nun doch suspendiert?

Wie unzensuriert aus informierten Kreisen zugetragen wurde, sollen die beiden Sektionschefs tatsächlich am Freitag vom Dienst suspendiert worden sein. Auf Anfrage von unzensuriert wurde dies jedoch von einem Sprecher des Innenministeriums dementiert, der betonte:

Nach den Bestimmungen des Beamtendienstrechtsgesetzes obliegt nun der Disziplinarkommission die Entscheidung über dienstrechtliche Maßnahmen gegen die Betroffenen. Die Disziplinarkommission ist weisungsfrei und hat alleine über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden.

Minister muss sich Finger nicht schmutzig machen

Auffallend oft wird jedenfalls im BMI auf die Weisungsfreiheit der Disziplinarbehörde hingewiesen. So muss sich Nehammer nicht die Finger schmutzig machen und am Ende gar enge Parteifreunde suspendieren. Übertragen wurde die Causa an die Disziplinarbehörde bereits im Juli 2019 von Nehammer Vorgänger Wolfgang Peschorn, nachdem die Anklagen bekannt geworden waren. Eine Nachfrage an den BMI-Sprecher, welche Schritte die Kommission in den sieben Monaten gesetzt habe und wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, bleib vorerst unbeantwortet.

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