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Vorwärts und gleich wieder zurück – Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) sorgte mit seiner überfallsartigen Verordnung für Verwirrung.

20. März 2020 / 08:02 Uhr

Sozialministerium brachte Verordnung heraus, um sie gleich wieder zu widerrufen

Im von Minister Rudolf Anschober (Grüne) geführten Sozial- und Gesundheitsministerium scheint das totale Chaos ausgebrochen zu sein. Am späten Abend des gestrigen Donnerstags veröffentlichte das Ministerium eine Verordnung, wonach ab Freitag, 0.00 Uhr, für viele Arbeitnehmer „Home-Office“ zur Pflicht werden sollte. Nur kurze Zeit später wurde diese Verordnung, die pikanterweise bereits im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht worden war, wieder zurückgenommen. So zumindest die Information aus dem Sozialministerium. Tatsächlich (Stand 20. März, 9.45 Uhr) scheint die Verordnung nach wie vor in Kraft zu sein, da weder im RIS, noch auf den Seitens des Sozialministeriums eine neuere Verordnung aufzufinden ist.

Doch kein Betretungsverbot von Arbeitsstätten

Die neue (zurückgenommene) Verordnung hatte besagt, dass auf Grund des Covid-19-Maßnahmengesetzes alle jene Arbeitnehmer, bei denen das möglich ist, verpflichtend von zu Hause aus arbeiten müssen. „Dabei dürfen Arbeitsstätten lediglich dann betreten werden, wenn die berufliche Tätigkeit nicht auch außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden kann“, hieß es wörtlich.

Doch nur kurze Zeit später kam aus dem Sozialministerium das „Kommando zurück“, und die Verwirrung war perfekt. Die eben erst veröffentlichte Verordnung werde widerrufen und noch vor ihrem Inkrafttreten durch eine neue ersetzt, informierte eine Sprecherin des Ministeriums die Austria Presseagentur (APA).

Seltsam ist auch, dass diese neue geplante Maßnahme nur bis Sonntag, 22. März,  gültig gewesen wäre, de facto also nur für einen Arbeitstag, nämlich heute, Freitag. Und das überfallsartig über Nacht. Das deutet darauf hin, dass die gesamte Verordnung, die unser Leben massiv einschränkt, vor eine Verlängerung steht. Es ist zu befürchten, dass die Regierung diese oder ähnliche Einschränkungen monatelang aufrechterhalten wird.

Betreten von Sportplätzen bald verboten?

Geplant war auch ein neuer Paragraph in der Verordnung, der das Betreten von Sportplätzen verbieten sollte:

§5 Das Betreten von Sportplätzen ist verboten.

Das würde auch bedeuten, dass diese nicht einmal zur Instandhaltung betreten werden dürften.

Besuchsverbot für Scheidungskinder?

Auch die grüne Ministerkollegin Alma Zadić sorgte für Verwirrung. Aus ihrem Ministerium hieß es , dass Scheidungskinder wegen der Corona-Krise nun beim betreuenden Elternteil bleiben müssen. Erst spät am gestrigen Donnerstag Abend wurde in einer gemeinsamen Aussendung der beiden grünen Regierungspolitiker Anschober/Zadić diese Maßnahme wieder zurückgenommen: Kinder können ihre voneinander getrennt lebenden Eltern weiterhin besuchen.

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