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Der bisherige Vize-Landespolizeidirektor Franz Popp (r.) soll seinen Vorgänger Konrad Kogler (m.) beerben, obwohl ihm das nötige Jura-Studium fehlt.

26. März 2020 / 16:04 Uhr

NÖ-Landespolizeidirektor ohne Jura-Studium – ÖVP-Postenschacher?

Bereits seit Juli 2019 ist der Posten des niederösterreichischen Polizeidirektors vakant. Jetzt, neun Monate später, scheint man sich im Innenministerium (BMI) endlich zu einer Ausschreibung durchgerungen zu haben. Und die soll – wie könnte es anders sein – auf einen Wunschkandidaten von ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner zugeschnitten sein.

FPÖ-Kickl: Ausschreibung “Kniefall vor Mikl-Leitner”

Bei der Neubesetzung des blau-gelben Landespolizeidirektors hat sich die Postenschacher-Mentalität der ÖVP gegenüber den sachlichen Voraussetzungen für diesen Job durchgesetzt, mutmaßt der freiheitliche Klubobmann Herbert Kickl. Denn in der Ausschreibung soll, laut Kickl, auf den Abschluss eines Jura-Studiums, eine verpflichtende Kernkompetenz in dieser Funktion, verzichtet werden. Erst dadurch kann sich der Wunschkandidat der ÖVP Niederösterreich, Franz Popp, für diese Führungsposition bewerben. Popp war bis zu dessen Ausscheiden Stellvertreter des letzten Polizeidirektors Konrad Kogler.

Was nicht passt, wird passend gemacht

Kickl geht durch den Verzicht auf juristisches Fachwissen in der Ausschreibung davon aus, dass damit Popps Ernennung so gut wie sicher sei. Dabei sei eine juristische Ausbildung nicht willkürlich vorgesehen, sondern ergebe sich aus den Aufgaben, die ein Landespolizeidirektor als Vorgesetzter der Bezirkshauptleute zu erfüllen habe, die allesamt Juristen seien, begründet der ehemalige Innenminister in einer Aussendung seine Kritik. Zudem wären Staatsanwaltschaften und Gerichte Hauptansprechpartner eines Polizeidirektors.

Bundespräsident soll Unterschrift verweigern

Für den „als sicher anzunehmenden Fall“, dass der Wunschkandidat der ÖVP Niederösterreich als neuer Landespolizeidirektor vorgeschlagen wird, fordert Kickl aufgrund der offensichtlich fehlenden juristischen Expertise Bundespräsident Alexander Van der Bellen auf, die Gegenzeichnung der Ernennung zu verweigern. Denn in anderen Fällen, wenngleich aus rein parteipolitischen Gründen, habe er dies auch schon getan.

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