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Die Richter des Verfassungsgerichtshofs (hier noch ein Archivbild aus 2018) werden zum Teil vom Parlament, zum Teil direkt von der Bundesregierung bestimmt.

21. April 2020 / 15:19 Uhr

VfGH: Grüner Postenschacher, inklusive Affäre um Grüne Bildungswerkstatt

Endlich einmal eine völlig parteifreie Postenbesetzung (noch dazu in der unabhängigen Rechtsprechung). Was die selbsternannte “Sauberpartei” der Grünen stets gefordert hat, kann sie jetzt endlich in der türkisen Regierung kraftvoll umsetzen. Das war natürlich satirisch gemeint.

Beirätin der Grünen Bildungswerkstatt bekommt Posten im VfGH

Tatsächlich wird der Ministerrat am Mittwoch die Nominierung der WU-Professorin Verena Madner als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) beschließen. Damit ist der Posten wohl fix vergeben, denn keiner wird glauben, dass der frühere Grünen-Chef und heutige Bundespräsident Alexander Van der Bellen die grüne „Funktionärin“ ablehnen wird.

Van der Bellen wird es auch egal sein, dass die Dame Beirätin der Grünen Bildungswerkstatt ist, wie die Presse am 10. April berichtete, und diese Bildungswerkstatt in der Kritik des Rechnungshofs steht. Die obersten Prüforgane des Landes orten bei der Bildungswerkstatt nämlich eine missbräuchliche Verwendung der Akademieförderung.

Rechnungshof ortet widerrechtliche Kooperation

Laut Rechnungshof habe die Grüne Bildungswerkstatt „in Projekte Dritter, wie etwa der Jungen Grünen, investiert” – möglicherweise eine widerrechtliche Kooperation. Außerdem finanzierte die Bildungswerkstatt laut Bericht in sechs von 80 überprüften Fällen Veranstaltungen, “deren gesetzlich vorgeschriebene Federführung sie nicht innehatte.“

FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst wird bei der kommenden Nationalratssitzung daher eine Anfrage an den für den öffentlichen Dienst zuständigen Minister Werner Kogler von den Grünen richten. Zu klären ist, ob die Vorwürfe des Rechnungshofs geprüft worden sind und ob Frau Madner in diese Causa involviert war, oder von den offensichtlich missbräuchlich verwendeten Gelder gar profitiert hat.

Postenschacher in Reinkultur

Fürst spricht in einer Aussendung von “Postenschacher in Reinkultur”:

Verena Madner ist klar den Grünen zuordenbar. Ihre Nominierung widerspricht klar der Intention der entsprechenden Regelung im Bundes-Verfassungsgesetz, die genau solche parteipolitisch motivierten Ernennungen verhindern soll.

Die Regelung in Artikel 147 (5) B-VG besage, dass zum Präsidenten oder Vizepräsidenten des VfGH nicht ernannt werden könne, wer in den letzten fünf Jahren Mitglied eines Vertretungskörpers oder Angestellter bzw. sonstiger Funktionär einer politischen Partei war. „Frau Madner ist laut Homepage bis heute Mitglied im Beirat der Grünen Bildungswerkstatt. Diese ist zwar keine Partei, aber eine parteinahe Organisation, die – wie die Partei selbst – aus staatlichen Mitteln finanziert wird, deren Höhe sich aus dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl ergibt“, so FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst.

Wenn Madners Nominierung schon nicht offen verfassungswidrig sei, so sei sie doch mit einer mehr als schiefen Optik behaftet. „Der Bundespräsident ist daher aufgerufen, der Zielsetzung der Verfassung gerecht zu werden und die Ernennung Madners zu verweigern“, appelliert Fürst an das Staatsoberhaupt.

Kogler prahlte schon am 4. Jänner mit VfGH-Postenbesetzung

Dass die parlamentarische Anfrage von Susanne Fürst ausgerechnet an den grünen Vizekanzler Kogler geht, hat eine gewisse Pikanterie. Denn Kogler prahlte bereits am 4. Jänner 2020 beim Bundeskongress der Grünen mit einer anstehenden Postenbesetzung am VfGH.

Zu diesem Zeitpunkt war weder eine solche Stelle ausgeschrieben, noch konnte der Grünen-Parteichef Kenntnis oder gar Einblick in die laufenden Bewerbungen für die VfGH-Präsidenten haben. Außer, die zu diesem Zeitpunkt amtierende Regierung hätte ihr Amtsgeheimnis gebrochen und Kogler und Kurz hätten diesen Postenschacher schon lange vor Bekanntgabe der schwarz-grünen Koalition ausgemacht.

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