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Mit einem Stanley-Messer fügte ein 43-jähriger Balkanese seiner Ex-Frau tiefe Schnitte am Hals zu, bis ein Zeuge ihn vertrieb und der Frau vermutlich das Leben rettete.

23. April 2020 / 12:17 Uhr

15 Jahre Haft für Bosnier, der Ex-Frau auf offener Straße niederstach

Wegen Mordversuchs wurde ein 43-jähriger Balkanese gestern, Mittwoch, Abend am Landesgericht Wels schuldig gesprochen und zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der aus Bosnien stammende und in Gmunden lebende Mann hatte am 2. Oktober des Vorjahres seine damals 35-jährige Frau abgepasst und auf offener Straße mit einem Stanley-Messer schwer verletzt. Die beiden, die auch zwei gemeinsame Kinder im Volksschulalter haben, lebten bereits getrennt. Grund für die Attacke dürfte ein Obsorge-Streit für eines der Kinder gewesen sein.

“Jetzt bring’ ich dich um!”

Zeugen dachten am Tag der Tat zunächst an eine laute Streiterei unter Jugendlichen, bis sie sahen, dass der Bosnier seiner Frau nachlief. Als er sie zu fassen bekam, stürzten beide eien Böschung hinunter. Er soll sich auf die Frau gesetzt und geschrien haben, “jetzt bring’ ich dich um!”. Ein Zeuge, der die Szene von oben beobachtete, schrie zum Tatverdächtigen “schleich’ di!”, worauf dieser tatsächlich die Flucht ergriff. Doch zu diesem Zeitpunkt blutete die Frau schon aus etlichen tiefen Schnittwunden am Hals. Ohne das Eingreifen des Zeugen hätte der Täter wohl weitergemacht und die Frau tatsächlich getötet, meinte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Täter will sich “nur gewehrt” haben

Als sich der Mann wenig später bei der Polizei in Gmunden stellte und erklärte, “ich habe meine Frau abgeschlachtet”, war diese bereits mit der Rettung unterwegs ins Krankenhaus. Bei der späteren Vernehmung leugnete der 43-Jährige allerdings die Tat und beteuerte, seine Ex-Frau sei auf ihn losgegangen und er habe sich nur gewehrt. Auch das Stanley-Messer soll die Frau mitgeführt haben, nicht er.

10.000 Euro Schadenersatz für Opfer

Auch vor Gericht blieb der bereits wegen Körperverletzung vorbestrafte Bosnier bei dieser Version, doch die Geschworenen glaubten ihm nicht. Der Schuldspruch wegen Mordversuchs erfolgte einstimmig. Zu den 15 Jahren Haft kommen noch 10.000 Euro als Teilschadenersatz an das Opfer, das sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte. Sowohl der Verurteilte, als auch die Staatsanwältin nahmen sich Bedenkzeit, das Urteil ist also nicht rechtskräftig. Quelle: OÖN

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