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Geht es nach der FDP soll das für Europa charakteristische Glockenläuten nicht mehr Berechtigung haben als der moslemische Muezzin-Ruf – in Deutschland!

26. April 2020 / 19:23 Uhr

Von der Ausnahme zur Regel: Gleichberechtigung von Muezzin-Ruf und Glockenläuten

Die FDP in Krefeld, einer linksrheinisch gelegenen Großstadt nordwestlich von Düsseldorf, greift ihre Idee von 2012 wieder auf: die Gleichsetzung von Muezzin-Ruf und Glockenläuten. Anlass ist die Corona-Ausnahmeregelung, wonach der moslemische Muezzin-Ruf jetzt durch Deutschland ertönen darf und zwar so lange, wie die Gotteshäuser aller Religionen wegen Corona geschlossen sind.

Falsch verstandene Solidarität

Als „Zeichen der Solidarität mit den Gläubigen“, die nicht mehr gemeinsam ihren Glauben pflegen können, hört man jetzt in vielen Kommunen in Deutschland den Ruf der Moslems, zum Gebet für Allah zu kommen. Ein weiteres Zeichen für die orientalische Landnahme und ein weiterer Schritt, die autochthone Bevölkerung an deren sehr fremde Überzeugungen zu gewöhnen.

Das soll, wenn es nach den Liberalen geht, auch so bleiben. Im Falle des moslemischen Gebetsrufes sei „sowohl aus immissionsrechtlicher wie aus Sicht der Religionsfreiheit keine andere Beurteilung vorzunehmen wie bei der Einordnung christlichen Glockengeläutes“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Heitmann den Vorstoß, der in der Ratssitzung am 5. Mai auch Schwerpunkt sein soll.

Stadt ohne Eigeninteresse

Krefeld gibt sich in der Frage bürokratisch. Laut Stadtverwaltung habe es in Krefeld bislang nur vereinzelt Beschwerden über Lärmbelästigung wegen des moslemischen Muezzin-Rufs gegeben. Man sei froh, dass es nicht, wie in anderen Städten, zu Menschenaufläufen gekommen ist. Na, denn.

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