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Rudolf Anschober

Mit den neuen Corona-Gesetzen versucht der grüne Minister Anschober einen neuen Anschlag auf die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher.

14. September 2020 / 16:27 Uhr

Corona-Gesetze bringen gesundheitspolitisches „Kriegsrecht“ nach Österreich

Der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat nach dem missglückten Begutachtungsverfahren einen neuen Entwurf an die Opposition verteilen lassen. Inhaltlich ist der Ressortchef aber auf der autokratischen Linie geblieben. Für die FPÖ sind die neuen Corona-Gesetze deshalb auch gesundheitspolitisches „Kriegsrecht“.

Vor allem die neuerlichen Betretungsverbote und Ausgangssperren bedeuten massive Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger in Österreich. Dass der Hauptausschuss mit einer schwarz-grünen Mehrheit am Ende zustimmen muss, kann da nicht beruhigen.

Betretungsverbot in Betriebsstätten, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln

Im Einzelnen werden im neue Covid-Maßnahmengesetz etwa eigene Regeln für Betretungsverbote inklusive des Verweilens in Betriebsstätten, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln sowie an sonstigen öffentlichen Orten eingeführt. Davon ausgenommen ist nach dem Inkrafttreten des Gesetzes dann nur der private Wohnbereich. Sehr wohl sollen aber Covid-19-Einschränkungen in privaten Räumlichkeiten, die nicht für Wohnzwecke gewidmet sind, künftig möglich sein. Dazu zählen etwa auch Vereinslokale und Sportstätten, wie es in Anschobers Gesetzeserläuterungen heißt.

Damit erhalten Gesundheits- und Sicherheitsbehörden einmal mehr Zutritt zu Vereinsräumlichkeiten, ein Umstand, der die Vereins- und Versammlungsfreiheit massiv einschränkt.

Ausgangssperren künftig ebenfalls möglich

Sollten etwa Maßnahmen des Betretungsverbotes oder anderer Regelungen nicht ausreichen, um Covid-19-Infektionen einzudämmen und ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung drohen, dann soll es sogar die gesetzliche Möglichkeit einer weitgehenden Ausgangssperre geben. In diesem Zusammenhang könnte Anschober dann erlassen, das das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur noch für bestimmte Wohnzwecke zulässig ist.

Eine ähnliche Regelung hatte die schwarz-grüne Bundesregierung schon im ersten “Lockdown” erlassen, sie war aber rechtswidrig. Nun will man die fünf Ausnahmen gesetzlich regeln. Die Wohnung darf man dann im Fall einer Ausgangssperre nur zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, für berufliche Zwecke und zum Aufenthalt im Freien zur “körperlichen und psychischen Erholung” verlassen.

FPÖ-Kickl: “Raubbau an Grund- und Freiheitsrechten”

Für FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl ist der neue Anschober-Vorschlag ein fortgesetzter Raubbau an den Grund- und Freiheitsrechten. Vor allem der Eingriff in die Vereinsfreiheit und die Vorbereitungen eines neuen “Lockdown” kritisiert die FPÖ massiv:

Auf jeden Fall holt sich die Regierung mit dieser Novelle das Recht, in Vereinslokalen, aber auch in nicht öffentlichen Sportstätten und nicht zum Wohnzweck angemieteten Räumlichkeiten herumzuschnüffeln – um nur einen Punkt zu nennen. Und das traut sie sich in den Erläuterungen auch noch dezidiert hineinzuschreiben.

Nach wie vor kaum Infizierte im Spital

Tatsächlich erscheinen diese Maßnahmen immens übertrieben, denn der angeblichen Pandemie mangelt es nach wie vor an ernsthaft kranken oder gar verstorbenen Personen. Nach aktuellem Stand sind gerade einmal 208 Infizierte bundesweit im Spital und weitere 47 in einer Intensivstation. 738 Personen sind seit Beginn der Zählungen an oder mit dem Virus verstorben. Von einer Be- oder gar Überlastung unseres Gesundheitssystems istweit und breit nichts zu bemerken. Die meisten Infizierten merken von ihrer “Erkrankung” gar nichts – werden aber trotzdem als “Fälle” in die alarmistischen Meldungen der Ministerien und Medien aufgenommen.

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