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Die allerwenigsten, die nach Österreich oder Deutschland “flüchten”, haben völkerrechtlich die Befugnis, hier Aufnahme oder “Asyl” zu finden.

15. Oktober 2020 / 01:40 Uhr

“Flüchtlings”-Flut in Europa – ein Differenzierungsversuch

Weniger Menschen, als allgemein angenommen, haben nach der Genfer Flüchtlingskonvention Anspruch auf Asyl in Europa. Diese Ansicht teilt auch der Salzburger Völkerrechtler Dr. Michael Geistlinger. Nicht jeder Flüchtling ist ein Flüchtling – so viel steht fest. Um genauer zu differenzieren, wer wirklich schutzbedürftig ist, müsse man einen Blick in die Flüchtlingskonvention werfen, so Geistlinger.

Vertriebene oder Migranten: Kein Schutzanspruch in Europa

Laut Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling jemand, der aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen verfolgt wird. Leicht vorzustellen, dass das Herausfiltern eines Flüchtlingsstatus eine relativ schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe darstellt. Geistlinger ist sicher:

Was die meisten nicht wissen ist, dass Krieg implizit kein Flüchtlingsgrund der Genfer Konvention ist. Von Krieg betroffene Personen sind Vertriebene, nicht Flüchtlinge.

Noch eine Unterscheidung gibt es bei Menschen, die ihr Land verlassen, da sie sich bessere wirtschaftliche Bedingungen erhoffen. Sie sind Migranten und definitiv keine Flüchtlinge. Weder Vertriebene, noch Migranten haben nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutzanspruch in Europa.

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Es muss klar sein, dass Schutz nicht ewig gilt 

Natürlich können Staaten eine Ausnahme machen und Vertriebenen oder Migranten Schutz gewähren. Dann muss allerdings für alle Parteien von vornherein klar sein, dass diese Personen nach dem Krieg wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Was viele Fragen aufwirft, sind die kilometerlangen, oft unmenschlichen Wege, die Migranten auf sich nehmen. Ist doch gerade in der Genfer Flüchtlingskonvention verbrieft, dass Schutzsuchende möglichst nahe beim eigenen Land Schutz suchen sollen.

Asyl so nah und so kurz als möglich

Nahezu alle Staaten der Erde haben die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert. Würde beispielsweise ein afrikanisches Land Kriegsflüchtlinge freisetzen, müssten diese am ehesten in ein Nachbarland oder ein zumindest geographisch naheliegendes Land ausweichen. “Europa wäre in diesem Fall auf keinen Fall zuständig”, erklärt Geistlinger.

Es ist ja eine ganz einfache Rechnung. Personen, die in Not geraten, brauchen Schutz. Diesen müssen sie ohne Zweifel bekommen. Wenn allerdings diese Gründe wegfallen, haben sie keinen Anspruch mehr auf Schutz und müssen wieder in ihr Heimatland zurück.

Direkte Hilfe am effizientesten 

Was wirklich helfen würde, wäre laut dem Völkerrechtsexperten, Hilfe in unmitelbarer Nähe. „Die meiste Last liegt ja bei den sogenannten Erst-Asylländern, jenen Ländern, die erste Anlaufstellen für Flüchtlinge sind”. Ein logischer und rationaler Weg wäre es also, Geld in diese Gebiete zu versenden.

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