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Mordfall Jan Kuciak

Im Zuge der Ermittlungen im Mordfalls Jan Kuciak in dessen Wohnhaus (Bild) wurden jetzt weitere prominente Richter in der Slowakei wegen Korruptionsverdachts verhaftet.

14. September 2020 / 22:57 Uhr

Mordfall Kuciak: Drei weitere prominente Richter wegen Korruptionsverdachts in Haft

Die Slowakei kommt im Zusammenhang mit dem Mordfall Jan Kuciak nicht zur Ruhe. Jetzt hat eine Sondereinheit der Polizei zwei prominente Richter und eine Richterin sowie zwei mutmaßliche Komplicen festgenommen. Grund der spektakulären Verhaftungs-Aktion ist ein Korruptionsverdacht gegen Teile der Justiz. Neben den jetzt festgenommenen Personen soll gegen sechs weiterer Verdächtige ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Bei den Richtern soll es sich um die Vorsitzende des Landesgerichts Zilina, den Chef eines Bezirksgerichts und einen inzwischen bereits pensionierten Richter handeln.

Journalisten-Mord lenkte Interesse auf korrupte Netzwerke

Der im Februar 2018 stattgefundene Mord am Journalisten Kuciak und seiner Verlobten lenkte das Interesse der Ermittler auf korrupte Netzwerke in Politik, Verwaltung und Justiz in der Slowakei. Einer der ermittlungstechnischen Ansätze dreht sich um den als mutmaßlichen Drahtzieher des Auftragsmordes, den Immobilien- und Finanz-Jongleur Marian Kocner. Der wurde kürzlich in diesem Zusammenhang allerdings aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

In der Vergangenheit gab es aber auch immer wieder Ermittlungen betreffend mutmaßlicher Bestechung und Erpressung von Richtern und Staatsanwälten bei Verfahren gegen Kocner. Hinter diesen Fällen soll der ermordete Journalist her gewesen sein.

Schon im März Ex-Justizstaatssekretärin und 13 Richter verhaftet

Bereits im März 2020 war es zur Verhaftung der Ex-Justizstaatssekretärin Monika Jankovska und 13 Richtern gekommen. Jankovska soll im Auftrag von Kocner Gerichtsverfahren manipuliert haben.

Der Freispruch Kocners aus Mangel an Beweisen am 3. September empörte die Öffentlichkeit in der Slowakei und Europa. Der Freispruch ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte.

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