8. März 2017
Jugendamt
Jugendamt versagte bei kriminellem AfghanenIm österreichischen Jugendstrafrecht werden Personen unter 14 Jahren (Alter zur Tatzeit) wegen Strafunmündigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Das heißt, sie können keine Anzeige bekommen und nicht verurteilt werden. Allerdings … >> weiterlesen