Chronik
19. Feber 2021
Meinungsfreiheit
Keine Rechtsgrundlage für Kindesentzugs-DrohungDie Polizei war bis dato nicht in der Lage, eine Rechtsgrundlage für ihre Kindesentzugs-Drohung bei ungehorsamen Demo-Teilnehmern zu nennen. Damit wollte die Innbrucker Exekutive Menschen abschrecken, zur untersagten Kundgebung am Samstag zu kommen. >> weiterlesen