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Schwedens Gymnasiumsgesetz verhindert Abschiebung minderjähriger Asylwerber.

17. November 2019 / 15:02 Uhr

Gymnasiumsgesetz schützt minderjährige Asylwerber vor Abschiebung

Nicht nur Österreich kennt die Praxis, die geltende Gesetzeslage des Asylrechts über Sonderregelungen, aktuell die Asylanten in Lehrverhältnissen betreffend, auszuhebeln. So sind die meisten der rund 750 sogenannten „unbegleiteten Minderjährigen“, vor allem aus Afghanistan, in Schweden ausreisepflichtig, weil es keine ausreichenden Asylgründe für einen Daueraufenthalt im skandinavischen Land gibt. Doch das sogenannte „Gymnasiumsgesetz“ schützt sie vor einem Durchgreifen der Asylbehörde, so lange sie ihren Schulbesuch noch nicht beendet haben.

Jetzt müssen sie aber die von der Asylbehörde gestellten Unterkünfte bis zum 31. Jänner verlassen, und sich selbst eine Bleibe in einer Privatunterkunft suchen. Die verantwortliche schwedische Behörde bezieht sich auf eine Entscheidung vom Juni diesen Jahres, wonach Personen ohne Aufenthaltsrecht keine Unterkunft oder finanzielle Unterstützung von den Behörden mehr erhalten sollen. Es bleibt ihnen dann nur noch der Gang zur Aufenthaltsgemeinde, um eine etwaige Unterstützung für eine Unterkunft zu bekommen.

Österreich: Lehrlingsstatuts gegen Abschiebung soll wiederkommen

Seit dem Herbst 2018 ist eigentlich klargestellt, dass Asylwerber, die eine Lehre absolvieren, dadurch ihre Abschiebung nicht mehr verhindern können. Dies wurde damals von FPÖ und ÖVP vereinbart. Nach dem Bruch der Koalition durch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz schwenkte die ÖVP aber wieder auf einen strammen Linkskurs und ist für ein Bleiberecht der Asylwerber in Lehrverhältnissen. Gemeinsam mit SPÖ, Neos und Grünen wollen sie die Umgehung geltenden Rechts, um sich Liebkind mit der Einwanderungslobby zu stellen.

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