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Anschober wird sich zu den Sozialbetrugsfällen in Österreich äußern müssen.

2. März 2021 / 11:31 Uhr

Sozialbetrug bei Pension und Mindestpension: FPÖ will Aufklärung von Anschober

In Österreich gemeldete Personen, die die Mindestpension (Ausgleichszulage) kassieren, allerdings tatsächlich woanders wohnen oder der Sohn einer längst verstorbenen Mutter, der in Slowenien lebt und über die Jahre ihre Pension weiterhin – daher zu Unrecht – bezog. Es sind Sozialbetrugsfälle, wie sie in Österreich häufig vorkommen. Und sie werden in der Regel von Ausländern begangen.

FPÖ will Auskunft über Sozialbetrugsfälle

Der steirische FPÖ-Abgeordnete Wolfgang Zanger hat den jüngst bekannt gewordenen Fall von Sozialbetrug in der Grünen Mark zum Anlass genommen, um beim zuständigen Sozialminister Rudolf Anschober nachzufragen, wie viele Fälle es aktuell gibt, wie hoch die Schadenssumme sei und, ob es Lücken im System gäbe.

Unzensuriert hat in der Vergangenheit mehrmals über Sozialbetrugsfälle berichtet. Jedenfalls mit November 2019 war es statistisch nicht möglich, genaue Daten zu nennen. Gibt es einen Verdachtsfall, so wird dieser zur Anzeige gebracht. Dies kann durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder das Arbeitsmarktservice (AMS) erfolgen. Allerdings können auch private Personen oder die Polizei eine Anzeige erstatten. Wenn man allerdings dann bei der Justiz nachfragt, so kann nicht eruiert werden, welche Sozialbetrugsfälle explizit mit Missbrauch von Pensionsleistungen zu tun haben. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass der eine oder andere Verdachtsfall sich nicht erhärtet. Sowohl PVA als auch AMS würden jedenfalls zu Unrecht bezogene Beiträge zurückfordern.

Mindestpensionen an im Ausland lebene Menschen

Anschober wird auch erklären müssen, warum es nach wie vor Fälle gibt, bei denen Personen zu Unrecht die Mindestpension bekommen. Ein Anspruch besteht nämlich nur, wenn die Person auch tatsächlich in Österreich wohnhaft ist. Lebt eine Person aber tatsächlich in einem anderen Staat, so müsste eine Ummeldung erfolgen. Diese müsste ohnehin spätestens drei Monate erfolgen, wenn die Person länger als drei Monate in einem anderen Staate leben will. Offenbar wird auch der Bezug der Mindestpension nicht ausreichend kontrolliert.

Unzensuriert wird jedenfalls in zwei Monaten über die Beantwortung der FPÖ-Anfrage informieren.

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