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Dagmar Belkakowitsch / Gerhard Kaniak

FPÖ-Klubobfrau-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch und FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak sprachen bei ihrer Pressekonferenz von einem “bahnbrechenden Urteil gegen die Demo-Verbote von Nehammer”.

31. März 2021 / 14:20 Uhr

Bahnbrechendes Urteil sichert Versammlungsfreiheit gegen Nehammers willkürliche Demo-Verbote

In einer gemeinsamen Pressekonferenz, heute, Mittwoch, sprachen FPÖ-Klubobfrau-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch und FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak von einem “bahnbrechenden Urteil” des Verwaltungsgerichts Wien, das feststellte, dass die Untersagung der angemeldeten FPÖ-Versammlung am 31. Jänner zu Unrecht erfolgte.

Versammlungsfreiheit scheint damit gesichert

Wie berichtet, hat das Verwaltungsgricht in seinem Urteil das Verbot der Corona-Demo buchstäblich in der Luft zerrissen. Belakowitsch sagte, sie gehe aufgrund der Schärfe und Klarheit des Erkenntnisses davon aus, dass mit Hinweis auf die klar als fehlerhaft bezeichneten Infektionszahlen künftig keine einzige Versammlung mehr verboten werden dürfe. Das sichere die Versammlungsfreiheit “gegen Nehammers willkürliche Demo-Verbote”.

Kundgebungs-Verbot war einzigartig in Österreich

Belakowitsch kritisierte in diesem Zusammenhang  ÖVP-Innenminister Karl Nehammer scharf, der es nicht ertragen würde, wenn mehrere tausend Menschen gegen die Politik von Schwarz-Grün protestieren. Daher stecke sicher Nehammer hinter der Untersagung durch die Landespolizeidirektion Wien (LPD) für die FPÖ-Kundgebung am 31. Jänner. Belakowitsch wörtlich:

Das war einmalig in der Zweiten Republik, dass eine politische Kundgebung untersagt wurde. Das hat es vorher noch nie gegeben.

Schallende Ohrfeige für Nehammer

Die FPÖ hat deshalb Einspruch gegen das Verbot erhoben und jetzt vor dem Verwaltungsgericht Wien Recht bekommen. Die polizeiliche Untersagung wurde buchstäblich in der Luft zerrissen. Dazu meinte Belakowitsch:

Das ist eine schallende Ohrfeige für Innenminister Nehammer. Denn wer das Innenministerium kennt – wie etwa unser Klubobmann Herbert Kickl –, der weiß, dass die Untersagungen zahlreicher regierungskritischer Versammlungen nicht von der Landespolizeidirektion Wien, sondern von der Ressortspitze rund um Nehammer ausgegangen sind.

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Gericht kritisiert gesundheitspolitische Datenlage

FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak führte die Argumente des Gerichts weiter aus und betonte, dass es in jeder Hinsicht rechtswidrig war, die Versammlung zu verbieten. Abseits der grundrechtlichen Argumente habe das Gericht vor allem die gesundheitspolitische Datenlage kritisiert und festgestellt, dass die getroffenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis zum heutigen Tag ohne jede Evidenz hinsichtlich ihrer Wirksamkeit seien. Kaniak dazu in der Pressekonferenz:

Noch gravierender ist die Kritik daran, wie in Österreich die Gesundheitsbehörden, an der Spitze Minister Rudolf Anschober, zu ihren “Fallzahlen” kommen. Das Gericht sagt hier ganz klar, dass sämtliche Definitionen für die Zählung einer Corona-Infektion nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen. Die vor allem bei symptomlosen Personen höchst fehleranfälligen Antigen-Tests sind demnach gänzlich ungeeignet, aber auch die PCR-Tests bedürfen einer Bestätigung durch eine ärztliche Untersuchung. All das ist in Österreich nicht gewährleistet, was das Gericht massiv kritisiert hat.

Corona-Zahlen müssen neu definiert werden

Die Definition in Österreich entspreche also in keinster Weise dem internationalen Standard, so Kaniak. Dennoch habe die Erfassung als “positiv” für die Betroffenen massive Konsequenzen. Der darauf gestützte Absonderungsbescheid schließe sie vom sozialen Leben aus und beraube sie ihrer Erwerbsfreiheit und weiterer Grundrechte. Kaniak wörtlich:

Auf Basis dieses Urteils müsste Anschober einen völligen Neustart bei der Erfassung und Darstellung der Corona-Zahlen durchführen. Vernünftiger wäre es freilich, wenn er davor seinen Rücktritt bekannt gibt und die Agenden jemandem übergibt, der von Gesundheitspolitik und Krisenmanagement mehr Ahnung hat.

Kein Wort zum Urteil in den Massenmedien

Beschämend für die “unabhängige” Presse: Trotz (oder gerade wegen) der Brisanz dieses Urteils findet sich in den gängigen Massenmedien, von Kronen Zeitung über Kurier bis ORF, bisher kein Wort dazu. Wirklich unabhängige Beobachter könnten meinen, es habe dazu einen Erlass des “Medienministeriums” gegeben…

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