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Am Straflandesgericht Wien gab es wieder einmal ein Kuschelurteil gegen einen mörderischen Migranten.

6. Juni 2019 / 23:46 Uhr

Junger Türke (19) trat Pensionisten ohne Grund am Gehsteig tot – acht Jahre Haft sind ihm zuviel!

Sinnlos. Wegen nichts. Kann der Tod eines Menschen noch quälender sein? Eine Gruppe junger Leute pöbelt auf einem Gehsteig in Wien-Favoriten, einem typischen Migrantenbezirk, ein älteres Ehepaar an. Attackiert es, obwohl die beiden nichts tun – nur weitergehen wollen. Dann versetzt einer dem älteren Mann einen Fußtritt: Der fällt zu Boden, stirbt. Prozess in Wien.

Türken-Gruppe blockierte präpotent den Gehsteig

Eine Videokamera – pikanterweise vor einer Moschee – hat sie festgehalten: die “Gewalttat mit den schlimmsten Folgen, die man sich vorstellen kann. Ein Mensch wird vor den Augen seiner Frau unerwartet und aus völlig nichtigem Grund aus dem Leben gerissen”, sagt der Staatsanwalt. Der nichtige Grund: ein “Streifer”. Das Ehepaar musste der Türken-Gruppe auf dem Gehsteig notgedrungen ausweichen (!), berührte dabei die Tante des 19-jährigen Erstangeklagten. Welch Frevel!

Tödlicher Tritt in den Bauch, weil Pensionisten-Paar vorbei wollte

Das Paar wurde daraufhin bedrängt. Mehrmals wurde der Zweitangeklagte (25) davon abgehalten, auf den 68-Jährigen loszugehen. Dann sieht man, wie der Erstangeklagte dem Mann einen Fußtritt in den Bauch versetzt. Der stürzt rücklings auf den Boden, bleibt bewusstlos liegen, die Gruppe flüchtet. “Was dann zu sehen ist, ist schwer zu ertragen”, sagt der Ankläger, “man sieht, wie die Frau allein hilflos mit ihrem Mann zurückbleibt.” Er stirbt.

Unabsichtlich Türken-Tante gestreift

“Wurde die Tante heftig angerempelt?”, fragt Richter Daniel Rechenmacher. “Nein”, sagt der Erstangeklagte, und dass der Rempler unabsichtlich gewesen sei. “Schon in der Stoßzeit U-Bahn gefahren? Wenn da jeder so reagieren würde …”, bemerkt Herr Rat. “Es tut mir leid”, so der 19-Jährige, “ich würde es wiedergutmachen. Es geht nicht.”

Berufung gegen Kuschel-Urteil

Anwalt Rudolf Mayer beruft sofort gegen das ohnehin milde Urteil: acht Jahre Haft. So viel (oder so wenig) ist das Leben eines Menschen wert, der niemandem etwas getan hat. Und selbst das ist dem Täter offensichtlich zu viel. Der Zweitangeklagte (Anwalt Normann Hofstätter) nimmt die fünf Monate bedingt (!) plus Geldstrafe an, no na – in beiden Fällen eine krasse Verhöhnung der Opfer. Quelle: krone.at

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