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Was die Auslieferung ausländischer Häftlinge in ihre Heimatländer anbelangt, hat Österreich massiven Aufholbedarf.

14. April 2017 / 13:00 Uhr

In zehn Jahren nur knapp 1.600 ausländische Häftlinge in ihre Heimat abgeschoben

Österreich hat in den letzten zehn Jahren 1.584 ausländische Häftlinge in ihre Heimatländer ausgeliefert. Die Statistik unterscheidet zwischen "Auslieferung" und "Strafvollstreckung im Heimatland". Eine äußerst geringe Zahl, wenn man bedenkt, dass sich allein mit Stichtag 1. Jänner dieses Jahres 4.679 Ausländer in Österreichs Gefängnissen befinden. Die Zahlen gehen aus einer Anfragebeantwortung von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) aufgrund einer parlamentarischen Anfrage des freiheitlichen Justizsprechers Harald Stefan hervor.

Auch Deutschland will ausländische Häftlinge loswerden

Immer wieder gibt es in Österreich die Diskussion, dass ausländische Häftlinge ihre Strafe in ihrem Heimatland absitzen sollen. Aktuell gibt es auch in Deutschland entsprechende Forderungen. Im Freistaat Sachsen erwägt nun Justizminister Sebastian Gemkow (CDU), dass ausländische Gefangene ihre Strafe in ihrer Heimat absitzen sollen. Dies deshalb, weil sämtliche Haftanstalten überfüllt sein sollen. 240 Personen könnten ihre Strafe in Polen oder Tschechien absitzen, meint der CDU-Politiker. Möglich wird die Verlegung laut Gemkow durch eine neue Regelung der EU, die die Verbüßung einer in einem anderen Mitgliedsstaat verhängten Strafe im Heimatland ermöglicht.

Häftlinge in ihre Heimat abschieben ist langjährige FPÖ-Forderung

Die Idee ist übrigens nicht neu, sie wurde im Jahr 2003 vom damaligen FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer erhoben, der sogar plante, ein eigenes Gefängnis in Rumänien bauen zu lassen. Der nunmehrige ÖVP-Justizminister Brandstetter hatte im Mai 2016 Verhandlungen mit anderen EU-Staaten angekündigt, was Rücküberstellungen betrifft. Aus seiner aktuellen Anfragenbeantwortung geht nicht hervor, in welche Staaten die Häftlinge überführt wurden.

Wie der mdr berichtet, nimmt Tschechien Häftlinge auf. Tschechische Gerichte hätten die Pflicht, die Häftlinge zu übernehmen, wenn es keine Gründe für die Nicht-Anerkennung der ausländischen Urteile gebe. Im Jahr 2015 seien auf diesem Wege vier Häftlinge übernommen worden, im Jahr 2016 seien es weitere sieben gewesen.

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