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27. März 2011 / 11:45 Uhr

Verwirrte Justizministerin: Of course he’s a lobbyist, yes? Or not?

Claudia Bandion-OrtnerJustizministerin Claudia Bandion-Ortner hat im gestrigen Ö1-Mittagsjournal wieder einmal den Beweis ihrer Inkompetenz angetreten. Der Unterschied zwischen Lobbyismus und Korruption ist ihr offenbar nicht geläufig. Trotzdem gibt sie sich jetzt sehr geschäftig und will neue Gesetze auf den Weg bringen. Für den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) fallen Bandion-Ortners Beiträge nicht in die Kategorie Justizpolitik, sondern unter Medienpolitik, seien aber auch dort mitleiderregend.

Claudia Bandion-Ortner

Claudia Bandion-Ortner

Justizministerin Bandion-Ortner hat ganz offensichtlich keinen Tau
von der Materie, die einer dringenden Neuregelung bedarf.
Foto: BMJ

Kaum eine Woche nach dem Auffliegen des Skandals um Ernst Strasser zieht die Justizministerin schon ein neues Lobbyisten-Gesetz aus der Lade, als hätte sie bloß auf einen Skandal gewartet, um es präsentieren zu können. Dabei beschränkt sie sich jedoch weitgehend auf ein Register, in das sich die Interessenvertreter samt Auftraggeber eintragen sollen. Wer im eigenen Interesse lobbyiert – etwa Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung oder auch große Konzerne mit einer eigenen Abteilung – fielen nicht unter das Gesetz, weshalb alle Parteien außer der ÖVP daran auch Kritik geübt haben.

Im Interview wurde jedoch vor allem klar, dass Bandion-Ortner den Unterschied zwischen Lobbying und Korruption  bzw. Bestechung nicht kennt. Ö1-Journalist Klaus Webhofer erklärte es ihre dann so: „Aber im Fall Strasser waren ja die Journalisten die Lobbyisten und er war der Adressat des Lobbyings.“ Auch da ging ihr noch kein Licht auf, denn sie antwortete: „Er selbst bezeichnet sich aber auch als Lobbyist.“ – Strassers „Of course, I‘m a lobbyist, yes?“ sitzt also tief.

Martin Graf

Martin Graf

Martin Graf erwartet kaum brauchbare Beiträge aus dem Justizministerium:
"Das Parlament schafft es als Gesetzgeber auch alleine."
Foto: Schuster

Martin Graf erwartet angesichts der unbedarften Aussagen wenig Mitarbeit des Justizministeriums bei der gesetzlichen Neuregelung. Dies sei jedoch auch nicht nötig, denn die Präsidiale des Parlaments habe sich dieses Themas bereits angenommen und die Justizsprecher der Parlamentsparteien beauftragt habe, neue gesetzliche Lösungen in Bezug auf Lobbying und Korruption zu erarbeiten. Bandion-Ortner sei eingeladen sich einzubriungen, das Parlament schaffe es aber auch allein. Allzu wesentliche Beiträge seien aus dem Ministerium offenbar nicht zu erwarten, meint Graf.

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Der Dritte Nationalratspräsident sieht – um wirklich gezielt Bestechung und Korruption zum bekämpfen – den Schlüssel bei strengeren Regeln für die Abgeordneten der gesetzgebenden Körperschaften. Es müsse ein Verbot des sogenannten „Anfütterns“ kommen, also des Verteilens von Geschenken ohne konkrete Gegenleistung, aber mit dem Ziel, dafür später einmal politische Gegenleistungen zu erhalten. Und Graf will bei den Nebentätigkeiten ansetzen, die derzeit nur gemeldet werden müssen, aber nicht überprüft werden. Es soll auch der wirtschaftliche Erfolg, also der Vermögenszuwachs, aus den Nebentätigkeiten erhoben und bei Auffälligkeiten überprüft werden: „Die Korrupten haben es dann nicht mehr so leicht, ihre Einkünfte zu verschleiern."

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