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Klima-Kleber

Das Urteil des Vorarlberger Gerichts gibt Klima-Klebern die Hoffnung, bei Gesetzes-Verstößen Strafmilderung zu bekommen.

21. Juli 2023 / 17:45 Uhr

Interessantes Gerichts-Urteil: Strafmilderung für Klima-Demonstranten

Ein bemerkenswertes Urteil hat das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg (LVwG) gestern, Donnerstag, gefasst. Demnach haben Klima-Demonstranten (fast) Narrenfreiheit.

“Achtenswerter Beweggrund”

Das LVwG stellte fest, dass der Beweggrund des Klimaschutzes im Rahmen der Strafbemessung als Milderungsgrund gemäß § 34 StGB anzuerkennen ist, wenn eine Person bestraft wird, weil sie bei einer unangemeldeten Kundgebung für den Klimaschutz protestiert. Die Förderung des Umweltschutzes sei durchaus als ein „achtenswerter“ Beweggrund in diesem Sinne zu qualifizieren.

Land rief Klimanotstand aus

In diesem konkreten Fall hat der Beschuldigte versucht, Mandatare des Vorarlberger Landtags vor einer Sitzung im Zuge einer unangemeldeten Demonstration davon zu überzeugen, alle Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe schnellstens in die Wege zu leiten. Da das Land Vorarlberg seit 2019 den Klimanotstand ausgerufen hat, sah der Richter die Möglichkeit, hier einen Milderungsgrund zuzuerkennen. Die Geldstrafe wurde daraufhin von 70 Euro auf 40 Euro herabgesetzt.

Gesetzes-Verstöße unter dem Deckmantel des Klimaschutzes

Wer also fürs Klima demonstriert, ohne die Versammlung rechtskonform anzumelden, auch wenn dies in der sogenannten Bannmeile – also im verbotenen Umkreis von 300 Metern eines Landtags oder Nationalrats – geschieht, hat einen „achtenswerten Beweggrund“ und ist deshalb geringer zu bestrafen. Bemerkenswert ist zudem, dass sich das Urteil auch auf die Ausrufung des angeblichen „Klimanotstands“ beruft.

Das könnte radikale Demonstranten auf die Idee bringen, unter dem Deckmantel des Klimaschutzes weiter gegen Gesetze zu verstoßen, weil ohnehin nur geringe Strafen drohen und Milderungsgründe gewährt werden. Für die „Klimaterroristen“, die sich auf der Straße ankleben und die Bürger nötigen sowie für regelmäßiges Verkehrschaos sorgen, könnte sich das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg wie ein Freibrief für ihre illegalen und strafbaren Handlungen anhören.

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