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Anna Sporrer (rechts) erhielt von ihrer ehemaligen Chefin Gabriele Heinisch-Hosek 2012 einen mit 5.000 Euro dotierten Staatspreis verliehen.

17. September 2015 / 09:19 Uhr

SPÖ-Richterin verschärfte mit Höchstgerichts-Urteil Asylkrise in Österreich massiv

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hat die Asylkrise vor wenigen Tagen massiv verschärft. Das Höchstgericht entschied im Sinne einer Asylantin aus Afghanistan und ihrer Kinder, die sich gegen die gemäß Dublin III vorgesehene Abschiebung nach Ungarn zur Wehr gesetzt hatte. Der VwGH kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund der drohenden Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Grundrechtecharta der EU keine Überstellung erfolgen dürfe. Ungarn gilt seither als für Flüchtlinge nicht mehr sicher. Im Ergebnis bedeutet dies möglicherweise, dass Österreich die derzeit zu zehntausenden aus Ungarn ins Land strömenden Einwanderer nicht mehr zurückschicken darf.

Den Vorsitz des aus fünf Personen bestehenden Richtergremiums, das diese Entscheidung getroffen hat, führte die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs, Anna Sporrer. Sie wurde Anfang 2014 in diese Funktion berufen. Ihren beruflichen Werdegang als Juristin begann sie 1990. Immer wieder wurde er durch Tätigkeiten im politischen Umfeld unterbrochen.

Richterin war für SPÖ-Linke Konrad und Heinisch-Hosek tätig

Sporrer war bereits von 1995 bis 1996 juristische Referentin der Bundesministerin im Bundeskanzleramt. Diese Bundesministerin war damals die weit links stehende Frauenministerin Helga Konrad (SPÖ) unter dem roten Bundeskanzler Franz Vranitzky. 2009 wechselte Sporrer nach einer zwischenzeitlichen Tätigkeit als Rechtsanwältin wieder ins Bundeskanzleramt, zunächst in den Verfassungsdienst. Von September 2010 bis April 2011 war sie Büroleiterin der Bundesministerin im Bundeskanzleramt. Dies war damals die ebenfalls als besonders stark ideologisierte Linke geltende heutige Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek unter Bundeskanzler Werner Faymann. Bis zu ihrer Ernennung zur VwGH-Vizepräsidentin blieb sie dem Bundeskanzler treu und war für den Verfassungsdienst als Bereichsstellvertreterin und stellvertretende Sektionsleiterin tätig.

Heinisch-Hosek, damals nach wie vor Frauenministerin, ließ es sich im Oktober 2012 nicht nehmen, ihrer ehemaligen Mitarbeiterin im Parlament den „Käthe-Leichter-Staatspreis für Frauenforschung, Geschlechterforschung und Gleichstellung in der Arbeitswelt“ zu verleihen. Dieser Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Parteipolitik in den Höchstgerichten

Angesichts der von Kanzler Faymann derzeit offen zur Schau gestellten Antipathie gegen Ungarn darf das Urteil seiner ehemaligen Mitarbeiterin nicht verwundern. Dass die Unabhängigkeit der Höchstgerichte durch die parteipolitische Ernennung ihrer Mitglieder längst nicht mehr garantiert ist, wird durch diesen Fall in besonders drastischem Ausmaß sichtbar. Noch nie hatte eine Entscheidung jedoch derart verheerende Folgen für Österreich wie diese.

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