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Der furchtbare islamische Terror-Anschlag durch Anis Amri in Berlin wurde ganz offensichtlich auch durch Politversagen mitverschuldet.

27. März 2017 / 11:46 Uhr

LKA wollte Abschiebung von Attentäter Anis Amri im März 2016 – SPD-Innenminister verhinderte es

Neue, skandalöse Details zum islamischen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 mit zwölf Todesopfern und 55 zum Teil schwer verletzten Menschen sind jetzt ans Tageslicht gekommen. Laut Informationen von Bild am Sonntag hat das Landeskriminalamt (LKA) in Nordrhein-Westfalen bereits im März 2016 davor gewarnt, dass der tunesische Attentäter Anis Amri einen Anschlag planen könnte.  

LKA prognostizierte Anschlag

In dem Schreiben des nordrhein-westfälischen LKA heißt es, wie Bild am Sonntag schreibt, dass „nach den bislang vorliegenden, belastbaren Erkenntnissen zu prognostizieren ist, dass durch Anis Amri eine terroristische Gefahr in Form eines (Selbstmord-)Anschlages ausgeht“.

Sofortige Abschiebung gefordert

Aus diesem triftigen Grund schlug das LKA vor, eine sofortige Abschiebung (nach § 58a: Abschiebungsanordnung) von Amri anzuordnen und einzuleiten. Amris Gefährlichkeit wurde auch durch einen überwachten Chat vom 2. Februar 2016 festgestellt. In diesem soll der spätere Attentäter einen Begriff verwendet haben, der nach Angaben von Beamten des LKA als „Metapher für einen Selbstmordanschlag“ gilt.

"Rechtliche Bedenken" durch Innenministerium

Trotzdem wurde keine Abschiebung angeordnet, weil das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen zu dem Ergebnis kam, dass eine Abschiebung aus rechtlichen Gründen nicht möglich wäre. Auch nach dem furchtbaren Anschlag von Berlin blieb der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger (SPD), immer noch bei seinem Standpunkt, dass man Amri nicht hätte abschieben können.

Unterlagen beweisen: Abschiebung sehr wohl möglich

In den Unterlagen des LKA vom März 2016 ist allerdings Anderes zu lesen. Dort steht, dass den Paragraphen 58a noch kein Bundesland (sondern nur die Bundesrepublik selber) angewendet habe. Insofern wäre Nordrhein-Westfalen „hier Vorreiter“ gewesen, und man hätte durchaus abschieben können, wie der Kölner Stadt-Anzeiger über die Informationen aus dem LKA berichtet.

Einerseits wussten die Ermittler, dass sich Amri im Netz darüber informierte, wie man Bomben oder Handgranaten baut, andererseits befürchtete man, dass ein „noch nicht identifizierter Mittäter“ den Sprengstoff organisieren könnte.  

"Kaum zu kalkulierendes Risiko" reicht nicht für Abschiebung

Zwar gibt es bis heute keine Erkenntnisse, dass Amri eine Bombe baute, aber allein die Tatsache, dass er sich verschiedener Identitäten bediente und intensiven Kontakt zu islamischen Gefährdern hatte und dadurch ein „kaum zu kalkulierendes Risiko“ darstellte, war für das LKA im März 2016 Grund genug, eine Abschiebung nach Paragraph 58a zu fordern.  

Das alles war für den SPD-Politiker und NRW-Innenminister Ralf Jäger kein Grund, die Abschiebung einzuleiten, weswegen man sich fragen muss, was man alles in Europa anstellen darf, bis es überhaupt zu einer Abschiebung kommt (unzensuriert.at berichtete darüber am Beispiel von Anis Amri).  

Ebenso sollte man sich die Frage stellen, ob nicht auch manche Politiker ein „kaum zu kalkulierendes Risiko“ sind.

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