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In einer Anfrage Abgeordneter an das EU-Parlament (Bild) dürfen nicht mehr als 200 Wörter stehen, nur drei Fragen sind erlaubt. Maximal 20 Anfragen darf ein EU-Politiker in drei Monaten stellen.

4. Mai 2020 / 18:34 Uhr

Nur drei Fragen erlaubt: Eingeschränktes Anfragerecht im EU-Parlament

Beobachter der parlamentarischen Arbeit in Österreich kennen das Anfragerecht im Nationalrat und Bundesrat sowie in den Landtagen. Abgeordnete können in einer Legislaturperiode – der Bundesrat tagt ohne Unterbrechung seit 1945 – unzählig viele Anfragen einbringen und sind in der Textlänge und Anzahl der Fragen innerhalb einer Anfrage nicht beschränkt.

In der aktuellen Gesetzgebungsperiode hat die FPÖ aktuell 525 und somit die meisten parlamentarischen Anfragen eingebracht. Die ÖVP wiederum glänzt als faulste Partei. Gerade einmal eine Anfrage wurde eingebracht. Faul sind auch die Grünen, die matte acht Anfragen einbrachten.

Abgeordnete müssen jedes Wort auf die Goldwaage legen

Wie auch immer: Im EU-Parlament können sich die FPÖ-Abgeordneten nicht austoben. Im Quartal sind etwa nur 20 schriftliche Anfragen erlaubt. Serienanfragen wären somit kaum möglich. Was aber noch schwerer wiegt, ist die Tatsache, dass die Anfrage nicht mehr als 200 (!) Wörter beinhalten darf und nicht mehr als drei (!) Unterfragen erlaubt sind. EU-Abgeordnete haben somit nur eine eingeschränkte Möglichkeit, die Problematik von einem Sachverhalt im Zuge der Anfrage überhaupt ausführlich zu beschreiben und müssen sich genau überlegen, welche Fragen formuliert werden sollen.

Bei Anworten ist das EU-Parlament nicht so streng

Übrigens, die Beantwortung einer Anfrage des FPÖ-EU-Abgeordneten Roman Haider durch die Kommission beinhaltete 237 Wörter. Anscheinend gelten die strengen Maßstäbe, die es bei den Anfragen gibt, für die Beantwortungen nicht (zum Vergleich: Dieser Artikel umfasst, abgesehen vom Text in Klammer, Zwischentitel und Überschrift, exakt 200 Wörter).

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