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Gewalt / Faust

Wenn ein Gewaltexzess zum Schaden unschuldiger Menschen für eine Inhaftierung nicht reicht, kann mit unserer Justiz etwas nicht stimmen.

28. September 2023 / 10:41 Uhr

Brutale Rumänen-Schläger kommen mit Bewährungsstrafen davon

Zwei Schläger ziehen durch die Straßen Wiens, prügeln wahllos auf mehrere Passanten ein, verletzen sie schwer und verlassen nach der Gerichtsverhandlung den Saal als freie Männer. Das Sittenbild einer heruntergekommenen Stadt und unserer grünen Kuschel-Justiz.

Sicheres” Wien?

Die zwei jungen Rumänen im Alter von 17 und 21 Jahren zogen am 9. Juni eine Spur der Gewalt durch das angeblich so sichere und lebenswerte Wien. Fünf Passanten wurden von dem Duo an verschiedenen Tatorten entlang der U-Bahnlinie U3 grundlos zusammengeschlagen und teils schwer verletzt. Gestern, Mittwoch, standen sie im Wiener Landesgericht vor dem Richter. Und einmal mehr sollte sich zeigen, dass sich Gesindel aller Art vor unserer Justiz nicht zu fürchten braucht. Denn diese lässt Gewalttäter lieber frei, als neue Gefängnisse zu bauen, da die bestehenden zum Bersten überfüllt sind – zu mehr als der Hälfte von Ausländern.

Brutale Gewalt

Auf ihrem Weg der Gewalt vom 15. in den siebten Bezirk prügelten sie wahllos auf ihre Opfer ein. Auf einen Mann traten sie abwechselnd ein, als er bereits am Boden lag, berichtete eine Zeugin dem Gericht. Am schwersten erwischt hat es einen Herrn A., der an diesem Tag in einer U-Bahnstation mit seiner Einkaufstasche unterwegs war, berichtet die Kronen Zeitung vom Prozess. Er erlitt einen Kieferbruch und könne bis heute seinen Mund nicht mehr vollständig öffnen, sagte er aus.

Strafmaß verhöhnt die Opfer

Zu sehen war diese Gewalttat auf dem Video einer Überwachungskamera, das das Gericht abspielte. Doch sowohl die Bilder der Videoaufnahme, als auch die Gewalttaten gegen die anderen Opfer dürften den Richter nicht sonderlich beeindruckt haben. Denn am Ende ließ er die brutalen Schläger mit Bewährungsstrafen von neun bzw. zwölf Monaten Haft davonkommen, und die Angeklagten verließen den Gerichtssaal als freie Männer. Selbst eine ebenfalls bedingt verhängte einschlägige Vorstrafe wurde nicht widerrufen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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