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Die neue „Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ von Bundeskanzler Sebastian Kurz treibt Österreich an den Rand des Abgrunds. Und Bundespräsident Alexander Van der Bellen schaut zu.

31. Oktober 2020 / 07:59 Uhr

Neue Covid-19-Verordnung: Arbeiten ja, Freizeit nein

Ein neues rechts- und verfassungsstaatlich höchst umstrittenes Normenpaket will die schwarz-grüne Bundesregierung mit Anfang November in Kraft setzen. Hauptverantwortlich sind einmal mehr ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein grüner Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Inhaltlicht handelt es sich um nichts anderes, als die Umsetzung eines neuen „Lockdowns“, von den Erfindern als „Lockdown-light“ beschönigt. Er bringt nie dagewesene Einschnitte in die österreichische Gesellschaft und Wirtschaft.

Ausgangssperren und Betretungsverbote für ganz Österreich

Bereits seit gestern, Freitag, kursiert in den Medien der Entwurf einer entsprechenden Verordnung, der auch unzensuriert vorliegt.

Ergänzung 1.11.2020: Inzwischen hat das Gesundheitsministerium den aktuellen Entwurf veröffentlicht. Die Maßnahmen werden, wie im Covid-19-Maßnahmengesetz vorgesehen, am 1. November 2020 dem Hauptausschuss im Parlament vorgelegt und sollen mit Dienstag, 3. November 2020, 00:00 Uhr in Kraft treten. Außerkrafttreten: 30. November 2020. Ausnahme: Die Ausgangsbeschränkungen gelten vorerst bis inklusive 12. November 2020.

Unter anderem soll eine weitgehende Ausgangssperre in der Nacht, eine stark eingeschränkte Benützung von Massenverkehrsmitteln in den Nachtstunden, eine Beschränkung der Anzahl der Kunden in Handelsbetrieben, Abstandregeln bei der Ausübung des Berufs, ein totales Betretungsverbot für Gastronomiebetriebe sowie die Einschränkung von Liefer- und Abholservice in den Nachtstunden verordnet werden.

Darüber hinaus soll ein totales Betretungsverbot für Beherbergungsbetrieben, massive Einschränkungen bei der Sportausübung, eingeschränkte Betretungs- und Besuchsregelungen bei Alten-, Pflege- und Behindertenheimen sowie Krankenanstalten, Betretungsverbote für Freizeiteinrichtungen, Verbote für Veranstaltungen kommen.

Nur wenige Ausnahmen

Die als Ausnahmeregeln gegenüber der Ausgangssperre normierten Sachverhalte machen sich demgegenüber sehr bescheiden aus. Darunter fallen die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, die Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten, die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist, und der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Bei der Glaubhaftmachung dieser Sachverhalte gegenüber den einschreitenden Behörden sind die österreichischen Bürger wieder einmal auf sich selbst gestellt. Es besteht schon jetzt der begründete Verdacht, dass hier beim Vollzug wieder Behördenwillkür und das hässliche Gesicht eines Überwachungsstaates zum Vorschau kommen werden. Ökonomisch wird es jedenfalls ähnlich massive negative Auswirkungen, wie bereits im seit März in unserer Heimat wegen der schwarz-grünen Covid-19-Maßnahmen kommen. 

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