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8. März 2013 / 10:24 Uhr

Keine Mordanklage gegen Berliner Türkengang nach tödlicher Attacke

Im November 2012 hatte eine Gruppe Türken einen 20-jährigen Deutschen mit Migrationshintergrund – die Mutter ist Vietnamesin – totgeprügelt. Jetzt, fünf Monate nach dem Tötungsdelikt, erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier der mutmaßlichen Täter. Zwei Übeltäter hatten sich unmittelbar nach der Straftat in die Türkei abgesetzt und sich so der Strafverfolgung entzogen. Die Strafbehörden sehen allerdings in ihrer Anklageschrift weder Mord noch Totschlag in der Absicht der Täter. Lediglich eine gefährliche Körperverletzung bzw. eine Körperverletzung mit Todesfolgen wird den Türken zugeordnet. Straftaten von Ausländern gegen deutsche Mitbürger, sogar wenn diese Migrationshintergrund haben, sind offensichtlich “privilegiert”.

Mutmaßliche Haupttäter flüchteten in die Türkei

Der brutale Angriff einer sechsköpfigen Gruppe auf den Halbvietnamesen Johnny K. vor einem Llokal am Alexanderplatz in Berlin hatte in ganz Deutschland für großes Aufsehen gesorgt. Als die Tat publik wurde, gab es zunächst reflexartige mediale und politische Mutmaßungen in Richtung eines “ausländerfeindlichen” Delikts. Als der türkische Migrationshintergrund der Tätergruppe öffentlich wurde, verstummte der mediale Aufschrei. Derzeit kann die Staatsanwaltschaft nur vier der sechs Täter strafrechtlich belangen. Die mutmaßlichen Haupttäter Onur U. und Bilal K. halten sich seit der Tat in der Türkei auf. Onur U, eigentlich deutscher Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, hat inzwischen sogar die türkische Staatsbürgerschaft angenommen, um sich vor der Strafverfolgung zu drücken.

Wie lasch die deutsche Strafjustiz mit den türkischen Tätern umgeht, zeigt, dass nur noch drei Verdächtige in Untersuchungshaft sitzen, einer sich sogar auf freiem Fuß befindet. Es ist deshalb zu befürchten, dass sich auch dieser noch rechtzeitig vor Prozessbeginn in die Türkei absetzen könnte.

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