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Missbrauch

Der Burgschauspieler Florian Teichtmeister hat rund 76.000 kinderpornographische Dateien gehortet – ins Gefängnis muss er dafür jedoch nicht.

6. September 2023 / 07:50 Uhr

Teichtmeister-Urteil: Wer schützt die Täter?

Das Teichtmeister-Urteil, das gestern, Dienstag, verkündet wurde, ist beschämend und für viele Beobachter ein Paradebeispiel für ein Schandurteil. Der Schauspieler Florian Teichtmeister, der wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material angeklagt war, wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Bei ihm wurden 23 Terabyte an kinderpornographischem Material und 110 Gramm Kokain sichergestellt. Doch anstatt ihn vorläufig in den Maßnahmenvollzug zu schicken, wurde vorerst davon abgesehen. Die einzige Auflage für Teichtmeister ist, dass er sich „engmaschig“ kontrollieren lassen muss.

Was besonders auffällt, ist die zurückhaltende Berichterstattung der linken Medienschickeria. Während Teichtmeisters Anwalt natürlich alles dafür tat, seinem Mandanten möglichst viel an Strafe zu ersparen, ist es erschreckend, wie linke „Haltungsjournalisten“ seit Wochen über den Fall berichten und dabei die widerlichen Details nahezu entschuldigend beschreiben. Dies zeigt einmal mehr, wie verlottert und verkommen diese angeblich „vierte Kraft“ im Lande bereits ist. Da wird etwa auf den „tadellosen Lebenswandel“ des Herrn Teichtmeister hingewiesen und dabei sowohl sein Drogenmissbrauch aber auch die Gewalt gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin einfach ausgeblendet.

Linke Medien streicheln den linken Teichtmeister

Ein Beispiel dafür ist Falter-Chefredakteur Florian Klenk, der laufend über den Prozess auf der Social-Media Plattform X berichtete und dabei seine verquere Weltsicht offenbarte. Er bezeichnete die Anklage der Staatsanwältin als „Schock-Show“ und kritisierte scharf, dass die pädosexuellen Texte von Teichtmeister im Prozess zur Sprache kamen. Das Urteil, wonach Teichtmeister keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen muss, lobte er hingegen ausdrücklich.

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Klenks Welt: Schonung für Teichtmeister, Haft für Ungeimpfte

Es ist interessant zu sehen, wie Klenk für „Impfverweigerer“ im Zuge der Corona-Pandemie Haftstrafen begrüßte, aber bei einem Fall von Kinderpornographie plötzlich eine andere Meinung hat.

Am 19.11.2021 begrüßte Klenk Freiheitsstrafen für “Impfverweigerer” – bei Teichtmeister ist er jedoch liberal. Quelle: Screenshot / Twitter

Die Tatsache, dass Teichtmeister maximal drei Jahre Haft gedroht hätten, zeigt deutlich, dass unser Rechtssystem dringend reformiert werden muss. Gerade bei Übergriffen auf Kinder und Jugendliche, auch wenn diese „nur virtuell“ erfolgen, sollten die Strafen empfindlich erhöht werden. Doch bei Teichtmeister lief auch einiges andere schief. Weder die angeblichen körperlichen Übergriffe auf seine ehemalige Freundin noch sein massiver Kokainkonsum wurden rechtlich verfolgt. Es ist bemerkenswert, dass Teichtmeister 110 Gramm Kokain besaß, weit mehr ist, als einem „normalen“ Suchtkranken als Eigenbedarf zugestanden wird. Die Suchtgift-Grenzmengenverordnung gibt 15 Gramm Kokain als Eigenbedarf an. Warum also wurde hier keine Anklage erhoben, sondern das Verfahren eingestellt?

Welche Zirkel haben ein Interesse an Teichtmeisters Schweigen?

Eine mögliche Erklärung könnte in der guten gesellschaftlichen Vernetzung des ehemaligen Burgschauspielers liegen. Es ist denkbar, dass Teichtmeisters Dealer noch weitere Kokain-Konsumenten aus der linken Künstler-Schickeria beliefert. Auch Teichtmeisters offensichtliche Mitgliedschaft bei den Freimaurern, denen er in seiner Heimat Langenlois sogar einen „Tempel“ errichtete, könnte sich für ihn bezahlt gemacht haben. Die einflussreiche Gesellschaft, die Außenstehenden gegenüber auf höchste Geheimhaltung ihrer Mitglieder bedacht ist, gilt als bestens vernetzt in hohen Kreisen, insbesondere auch in der Justiz.

Wer Teil des Systems ist, kann sich auf das System verlassen

In welchen Kreisen, Zirkeln oder Logen sich der Schauspieler auch immer mit Kinderpornos und Kokain versorgt hat – mit dem Skandalurteil vom 5. September hat dieses System einmal mehr gezeigt, dass es die im Establishment verankerten Täter schützt und dass man sich auf die Freunde „im System“ verlassen kann. Dass Teichtmeister bei dieser „Sonderbehandlung“ keinen Offenbarungseid leisten und keine Mitwisser oder Mittäter verraten wird, versteht sich von selbst.

Politik muss Justiz höhere Strafen vorgeben

Insgesamt ist das Teichtmeister-Urteil ein beschämendes Beispiel für die Ungerechtigkeit und Verkommenheit in unserem Rechtssystem. Es ist an der Zeit, dass die Politik handelt und eine umfassende Justizreform durchführt, um solche Fälle angemessen zu bestrafen und die Opfer zu schützen. Es darf nicht sein, dass Täter wie Teichtmeister mit einer Bewährungsstrafe davonkommen und ihre Verbrechen nahezu entschuldigt werden. Es ist an der Zeit, dass das Strafmaß für solche Taten empfindlich angehoben werden, um eine gerechtere Gesellschaft zu schaffen.

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